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dala
Lv 4
dala fragte in Haus & GartenSonstiges - Haus & Garten · vor 1 Jahrzehnt

Halteverbotsschild für Umzug bei Stadt beantragen?

Eigentlich würde ich für meinen Umzug ja einfach zwei Stühle rausstellen, die mit einer Leiner verbunden sind, an dem ein Schild hängt, dass von dann bis dann frei gehalten werden soll wegens Umzug. Nun habe ich neulich irgendwo gelesen, dass man ein Halteverbotsschild bei der Stadt beantragen soll/kann.

Ist das Pflicht? Was kostet das? Muss man Strafe zahlen, wenn man es nicht tut? Und wer stellt die Schilder auf? Da ich kein Auto habe, könnte ich die Standschilder nicht transportieren, falls die Stadt es nicht tut.

8 Antworten

Bewertung
  • Carla
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Reservieren von Parkplätzen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch das Aufstellen von Mülltonnen) ist nicht erlaubt und für andere Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich.

    Und überdies haftest du, wenn jemand durch die Tonnen oder Stühle zu Schaden kommt.

    Halteverbotsschilder sind also immer dann aufzustellen, wenn der ruhende oder fahrende Verkehr gestört wird.

    In einer Straße mit Anwohnerparkplätzen sind Halteverbotszonen Beispielsweise ebenso verpflichtend, wie an Durchgangsstraßen. Und auch an Stellen mit Parkuhren. Keine Halteverbotszone braucht es in Be- und Entladezonen, z.b. in Innenstädten

    Es wird aber selten so sein, dass in einer ruhigen Nebenstraße die Polizei nach fehlenden Halteverbotszonen Ausschau hält, die haben Besseres zu tun.

    Und so geht es:

    Die Einrichtung einer Haltverbotszone wird persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragt (Straßenverkehrsamt, Tiefbauamt, Bauordnungsamt. Hier bei der Stadt nachfragen)

    Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    * Vor- und Zuname

    * neue und alte Adresse

    * Telefon- und Fax-Nummer

    * Zweck der Haltverbotszone (Durchführung eines Umzugs)

    * Datum, an dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll

    * Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll

    * Bereich, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll

    Mache möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und füge eventuell eine Skizze bei.

    * Länge der Haltverbotszone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Tipp: Wenn du eine Haltverbotszone kurzfristig einrichten musst, solltest du den Antrag persönlich stellen.

    Nachdem der Antrag gestellt ist, erhält man von der zuständigen Stelle eine Anordnung, die Angaben darüber enthält, wie der betreffende Bereich gekennzeichnet werden muss.

    Die Verkehrszeichen dürfen erst dann erst aufgestellt werden, nachdem die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

    Wenn du ein Unternehmen mit dem Umzug beauftragst, übernimmt dieses in der Regel die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotsschilder.

    Frist/Dauer:

    Haltverbotsschilder müssen etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden. Ganz einfach deswegen: abgeschleppt dürfen Fahrzeuge, die den Schildern zuwiderhandeln nur dann, wenn die Beschilderung mindestens (Photo als Nachweis) 72 Stunden da stehen. Sonst bekommen sie nur einen Strafzettel.

    Die Gebühren betragen in der Regel 40 € für die Genehmigung, 20 € für das Entleihen der Schilder (da gibt es in der Stadt spezielle Stellen, wo man die holen kann).

    Nur mal so als Hinweis: so ein Fuß für ein Schild wiegt 30 kg, kein Vergnügen zum Schleppen.

    Diejenigen, die die Schilder haben, stellen in der Regel auch auf. Preisgünstiger ist es, wenn man sich im Internet eine Firma raussucht, die das macht.

    Z.B. http://www.halteverbot.de/, http://www.moveasy.de/halteverbot.php

    http://www.halteverbotszonen.com/

    Quelle(n): Ich organisiere Umzüge
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Genaueres siehe hier:

    "Für den Umzug ein Halteverbot bei der Gemeinde beantragen

    Ein Wohnungswechsel ist von Natur aus eine anstrengende Sache. Zur nervlichen Zerreissprobe werden Umzüge oftmals deshalb, weil kleine, aber wichtige Erledigungen vergessen wurden- kein Wunder, schließlich hat man viel um die Ohren. Dazu zählt unter anderem die Organisation von einem Halteverbot für den Umzug, was insbesondere in Großstädten zum gravierenden Problem werden kann. Eventuell ist einfach gar kein Parkplatz frei oder dieser ist zu klein für einen LKW, es handelt sich um Anwohnerparkplätze, man hat aber noch keinen entsprechenden Parkausweis oder im schlimmsten aller Fälle besteht ein generelles Parkverbot- und das kann einem leicht passieren, insbesondere wenn man in eine fremde Stadt zieht. Entweder muss man dann in den sauren Apfel beißen, die nächstbeste Lücke nehmen und die Einrichtung weit schleppen, in zweiter Reihe parken oder Kisten und Möbel auf dem Bürgersteig/ der Straße abladen. Die letzten beiden Möglichkeiten sind immens verkehrsgefährdend und können nicht nur einen saftigen Bußgeldbescheid nach sich ziehen. Kommt es in Folge der Hindernisse zu einem Unfall, haftet allein der Verursacher.

    Somit ist völlig klar, dass im Vorfeld keinesfalls versäumt werden darf, für genügend Platz zum Ausladen zu sorgen und zwar möglichst genau vor der neuen Haustür. Schon bei der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags sollte man daher die Parkmöglichkeiten vor Ort ausloten. Wer mit Hilfe einer Spedition umzieht, kann diese damit beauftragen, die Einrichtung einer temporären Halteverbotszone für den Umzug zu regeln. Aber auch als Privatperson kann man diese beim Amt für öffentliche Ordnung/ dem Bürgeramt mit einem formlosen Schreiben beantragen. Einige Städte bieten bereits die Möglichkeit, diesen Antrag online zu stellen. Das Schreiben muss Datum und Dauer beinhalten, den benötigten Platz sowie Kennzeichen und Größe des Fahrzeugs. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vorher beim zuständigen Amt eingegangen sein, die Kosten liegen je nach Kommune bei 10 Euro aufwärts. Die entsprechenden Schilder sind allerdings oft nicht inbegriffen und müssen selbst- zum Beispiel bei Anbietern für Absperrtechnik- erworben oder geliehen und unbedingt drei Tage vorher aufgestellt werden."

  • vor 1 Jahrzehnt

    beim straßenverkehrs bzw ordnungsamt der stadt beantragen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    zum ordnungsamt und dieses beantragen gegen gebühr,da bekommst du auch die park und halteverbotsschilder und die ausnahmegenehmigung für die zeit die du angegeben hast,das mit den zwei stühlen würde ich lassen da das rechtswidrig ist .

    kannst ja auch mal eine politesse fragen,dann machen die mal was gescheites für ihr geld.*

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bekommt man beim Ordnungsamt. Kostet aber.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Habe auch mal gehört dass man das inzwischen machen soll, denn wenn es nicht angemeldet ist, dann kann ja jeder sein Auto einfach dort abstellen und du kannst nichts machen. Ist es allerdings bei der Stadt angemeldet, dann kann bei Zuwiderhandlung das Auto sogar auf Kostern des Besitzers abgeschleppt werden. Die Stadt wird dir allerdings die Schilder nicht nach Hause bringen, für das Absperrband etc. wirst du schon selber sorgen müssen. Was es allerdings kostet dürfte von Stadt zu Stadt verschieden sein.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es ist nicht plicht außerdem steht dahinter ein aufwendiger verwaltungsakt dann kommt noch dazu ob es eine straße ist die durch die stadt verwaltet wird oder durch das straßenbauamt zb bundesstrassen und es ist sehr teuer wenn du keine reservierten oder gemietete parkplätze mmit deinen stühlen behinderst oder versperrst sollte es keine probleme geben

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube es reicht wenn du 2 Stühle mit einer Leine aufstellst.Ausserdem glaube ich nicht dass man eine STrafe bekommen kann

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