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Tokki
Lv 6
Tokki fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Kann eine 17jährige ihren Umzug beantragen?

17jährige Tochter wohnt bei leiblicher Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat. Könnte sie trotzdem beim Jugendamt beantragen, daß sie zu ihrem Vater oder in eine WG ziehen kann, wenn die Zustände mit der Mutter nicht mehr erträglich sind?

Update:

Es geht vor allem um Kontrollsucht, Psychoterror und völlig sinnlose Verbote und Vorschriften der Mutter.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Bevor das passiert, muss erstmal die Mutter abgecheckt werden.

    Dazu muss zwingend das Jugendamt eingeschaltet werden, das dann prüft ob die Anschuldigungen der Tochter auch Bestand haben und offensichtlich eine Gefährdung des Kindes wohl vorliegt, sollte sie weiterhin bei der Mutter verbleiben.

    Also so einfach auf Zuruf, meine Mutter kontrolliert und indoktriniert mich daher muss ich hier raus, wird sicher nicht stattfinden, da sich das auch Erziehung nennt. Des weiteren, ist sich erst eine objektive Sichtweise der Dinge zu verschaffen bevor man dazu übergeht, eine Mutter an den Pranger zu stellen.

    Sollte sich also bei der Überprüfung herausstellen das die Vorwürfe konkludent sind, kann dem Wunsch der Tochter entsprochen werden und sie aus den schädlichen Verhältnissen entfernt werden.

    Treffen die Anschuldigungen nicht zu, so ist der verbleib bei der Mutter zwingend.

    "TM"

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    und ja, es geht doch. zumal sie schon 17 ist.

    wuerde auf jeden mal zu irgendeinen sozialen dienst gehen. jugendamt bietet sich da auf jeden fall an.

    man konnte frueher schon sich vom jugendamt irgendwo raus holen lassen, wenn es der entwicklung foerderlich war. und ich denke nicht, dass es heute anders ist.

    ansonsten soll sie einfach ausziehen, wenn sie denn weiss wohin. wenn sie knapp vor 18 ist, kann die mutter eigentlich nichts mehr machen.

    aufenthaltsbestimmungrecht hin, aufenthaltsbestimmungsrecht her.

    auch der polizei wird es irgendwann zu dumm, jemanden immer wieder zurueck zu bringen.

    die haben besseres zutun, als babysitter zu spielen.

  • vor 10 Jahren

    Kann sie,aber bis unsere deutschen Gerichte(Familiengericht) das geklärt haben,ist sie schon lange 18.

  • vor 10 Jahren

    Nein, da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Streitigkeiten zwischen Mutter und Tochter sind keine stichhaltigen Begründungen für einen Umzug... Zwar dürfte sie schon alleine wohnen, aber das auch nur mit Zustimmung der Eltern...

    Sie muss warten bis sie 18 ist.

    Das Problem in diesem Fall ist, dass die Mutter das alleinige(!) Sorgerecht hat. Sie entscheidet alleine, wo ihr Kind wohnt. Ein Umzug zum Vater ist daher NICHT problemlos möglich!!!

    Das Jugendamt hat damit quasi gar nichts zu tun...

    Das einzige was das Mädchen tun kann ist folgendes: Sie tut es einfach und zieht zum Vater!

    Ein Umzug in eine (durch das Jugendamt betreute) WG ist in diesem Fall nicht möglich.

    Die Antwort auf die Frage, ob sie einen "Umzug beantragen" kann, lautet allerdings "Nein"!

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  • Komet
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Zum Vater: Das ist problemlos möglich. Sie zieht zu ihm. Wenn die Mutter etwas dagegen hat, kann sie einen Antrag beim Familiengericht auf "Herausgabe" stellen. Die Tochter wird beim Familiengericht angehört und kein Richter wird einer 17jährigen verbieten, beim Vater zu wohnen (solange dieser keine gravierenden VOrstrafen im Drigen-, Gewalt- oder Sexualbereich hat). Der Vater kann, wenn die Mutter einen solchen Antrag stellt, einen Gegenantrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen und er hat gute Chancen, dass er es bekommt, wenn die Tochter bei ihm leben will.

    Ganz woanders (WG z.B.): Schwierig. Das Jugendamt hat immer ein Interesse daran, dass die Probleme zu Hause auch genau dort gelöst werden. Da wäre es wahrscheinlicher, dass die euch einen Sozialarbeiter stellen, der euch hilft, miteinander zurrecht zu kommen.

  • Lene
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Der Vater muss einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Ja,anders geht es auch nicht.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Meines Wissens kann sie ab dem Alter von 13 Jahren selbst in verbindung mit dem Kinder-Richter entscheiden wo sie Wohnen möchte

  • vor 10 Jahren

    Ja, und sie sollte es sogar! Wenn die Zustände nicht mehr erträglich sind, sollte man sich an eine Vertrauensperson wenden, und wenn die nicht helfen kann oder nicht vorhanden ist, ans Amt.

  • vor 10 Jahren

    Dein Ansprechpartner ist das Jugendamt, die können dir helfen. Wenn dir der MitarbeiterIn dort nicht angenehm ist, kannst du jeden anderen Jugendamt gehen - das geht auch anonym.

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