Susi
Beste Antwort
wenn Du kein oder ein geringes einkommen hast,kannst Du selbstverständlich Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht stellen.Dort gibt es ein Formular wo nach deinen einkünften gefragt wird.........
wenn du alles ausgefüllt hast,kannst es sofort beim Amtsgericht abgeben.Nach ca 2-3wochen bekommst du dann Post,ob dir Prozesskostenbeihilfe zusteht.Wichtig noch solltest Bewilligungsbescheide (falls vorhanden),Arbeitsvertrag+Lohnabrechnung als Kopie beifügen halt deine Einkünfte.Mein Ex Mann hatte damals auch mehr verdient als ich.Bekam aber trotzdem die Prozesskostenbeihilfe.Später bei der Scheidung mußte ich einmalig 121Euro bezahlen für die Scheidung,damit sie rechtskräftig ist.
celusch
Dazu muà man mehr wissen: Worum geht es?
Klagt Ihr beide? u.s.w.
?
http://de.mimi.hu/recht/prozesskostenhilfe.html
hier gibt's alles dazu.
The Killer inside me
Die bekommt man nur, wenn man arm ist oder Hartz4.