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Ist es richtig, daß man keine Prozeßkostenbeihilfe bekommt wenn der "Noch"- Ehemann zu viel verdient ?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    wenn Du kein oder ein geringes einkommen hast,kannst Du selbstverständlich Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht stellen.Dort gibt es ein Formular wo nach deinen einkünften gefragt wird.........

    wenn du alles ausgefüllt hast,kannst es sofort beim Amtsgericht abgeben.Nach ca 2-3wochen bekommst du dann Post,ob dir Prozesskostenbeihilfe zusteht.Wichtig noch solltest Bewilligungsbescheide (falls vorhanden),Arbeitsvertrag+Lohnabrechnung als Kopie beifügen halt deine Einkünfte.Mein Ex Mann hatte damals auch mehr verdient als ich.Bekam aber trotzdem die Prozesskostenbeihilfe.Später bei der Scheidung mußte ich einmalig 121Euro bezahlen für die Scheidung,damit sie rechtskräftig ist.

  • vor 10 Jahren

    Dazu muß man mehr wissen: Worum geht es?

    Klagt Ihr beide? u.s.w.

  • ?
    Lv 5
    vor 10 Jahren
  • vor 10 Jahren

    Die bekommt man nur, wenn man arm ist oder Hartz4.

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