Wenn eine Person in Deutschland geboren wurde und hier aufgewachsen ist, aber kein deutscher Staatsbürger ist, sonder nur die afghanische Staatsbürgerschaft besitzt, kann sie dann plötzlich ohne Grund abgeschoben werden? Oder muss die Person erst irgendwas getan haben, dass gegen das Gesetz verstößt?
2011-06-05T07:57:04Z
Es geht nicht um mich. Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Berni2011-06-05T08:25:50Z
Beste Antwort
Maqzud, wenn die afghanische Person kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt, hängt es von mehreren Faktoren ab ( z.B. ob die Eltern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben oder nur eine Duldung besitzen). Es ist nach Rücksprache mit einem Anwalt für Ausländerrecht dringend anzuraten, sich um ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu kümmern. Sonst kann es jederzeit passieren ( je nach Laune der Ausländerbehörde ), dass die Person ins Heimatland abgeschoben wird. Das kann selbst passieren, wenn die Person schon 13 Jahre in Deutschland gelebt hat. Ich rate zum Kauf des Taschenbuchs " AusländerRecht 2006.1 " von Loeper Literaturverlag, ISBN 3-86059-442-7 zum Preis von 9,90 Euro.
Doch wird sich dieser, dem Protagonisten der zur Abschiebung ansteht, nicht immer erschließen. Daher sei angeraten, sich dahingehend eines Anwaltes zu bemächtigen, der den Sachverstand als auch die Kompetenz aufweist, das sich diesem, der Sachverhalt der Abschiebung erklärt.
Worauf er, der Anwalt, dann diesen Sachverhalt seinem Mandante vermitteln kann.
Ja und zwar dann wenn sich die politischen verhältnisse in Afganistan ändern. Da er hier aber geboren ist, steht es ihm frei die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. In den USA ist es so. Wird dort jemand geboren, bekommt er automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft.
In der Schweiz kann man das. Im Link unten steht, es sei das schärfste Ausländergesetz in Europa. Dann wird es in Deutschland wohl schwieriger sein irgendjemanden einfach so abzuschieben.