Woher kommt eigentlich die Unwissenheit der YC-User bezüglich sexuellem Missbrauch Minderjähriger?
Es wird des öfteren gefragt, Ob es strafbar ist als z.B. 25 Jähriger mit einer 15 Jährigen zu sammen zu sein, oder eine ähnliche konstellation.
Es gibt dann Antworten, die besagen, dass es sexueller Missbrauch wäre als Erwachsener mit einer unter 16 zu schlafen.
Dies trifft jedoch nicht zu.
Eigentlich darf man darf nur mit 13 Jährigen (oder Jüngeren) keinen Sex haben. Ab 14 Jahren ist es erlaubt, wenn man keine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Woher kommt denn dieses Unwissen?
Oder wollen die meißten die Tatsachen gar nicht weitergeben, da sie mit ihrer Antwort schon vorher abschrecken, vielleicht mit Gedanken an die eigenen Kinder?
Siehe Gesetzestexte:
Schutzalter 16 Jahre
Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2]
Schutzalter 14 Jahre
Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.
@LuckyNumber7 die Natur hat da ihre eigenen Regeln... (Bei Mädchen kommt zumindest die Geschlechtsreife ja schon mit ihrer ersten Periode... - Die Altersgrenzen zur sexuellen Selbstbestimmung haben wir darüber hinaus geschaffen.)