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Woher kommt eigentlich die Unwissenheit der YC-User bezüglich sexuellem Missbrauch Minderjähriger?

Es wird des öfteren gefragt, Ob es strafbar ist als z.B. 25 Jähriger mit einer 15 Jährigen zu sammen zu sein, oder eine ähnliche konstellation.

Es gibt dann Antworten, die besagen, dass es sexueller Missbrauch wäre als Erwachsener mit einer unter 16 zu schlafen.

Dies trifft jedoch nicht zu.

Eigentlich darf man darf nur mit 13 Jährigen (oder Jüngeren) keinen Sex haben. Ab 14 Jahren ist es erlaubt, wenn man keine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Woher kommt denn dieses Unwissen?

Oder wollen die meißten die Tatsachen gar nicht weitergeben, da sie mit ihrer Antwort schon vorher abschrecken, vielleicht mit Gedanken an die eigenen Kinder?

Siehe Gesetzestexte:

Schutzalter 16 Jahre

Über die Vorschriften des § 182 StGB Absätze 1 und 2 (Zwangslage, Entgelt) bezüglich des Schutzalters 18 Jahre hinaus, die auch für unter 16-jährige Opfer gelten, können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2]

Schutzalter 14 Jahre

Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.

Update:

@LuckyNumber7 die Natur hat da ihre eigenen Regeln... (Bei Mädchen kommt zumindest die Geschlechtsreife ja schon mit ihrer ersten Periode... - Die Altersgrenzen zur sexuellen Selbstbestimmung haben wir darüber hinaus geschaffen.)

8 Antworten

Bewertung
  • Arya
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Frag ich mich auch immer!

    Manche Leute meinen immer ihren Senf dazugeben zu müssen, ohne Ahnung davon zu haben.

    Da tauchen dann immer solche Begriffe wie "Verführung Minderjähriger" etc. auf, die gar nicht existieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    naja ich weiß nicht, ob ein 14 Jähriger/s Junge/Mädchen eine Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat oder haben sollte o.O

    Die wissen doch noch gar nichts! Deswegen bekommen haufenweise 14 Jährige KINDER und sind es selbst noch...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Manche haben vermutlich zu viel BILD gelesen.

    Andere "haben mal irgendwo gehört, dass..."

    Und die meisten haben einfach zu wenig Ahnung von den hier herschenden Gesetzen und machen sich nicht die Mühe, sie wenigstens ein bisschen besser zu kennen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also ich frag mich ehrlich gesagt, warum du sowas hier überhauptet postest...?!? willst du damit dazu aufrufen, dass erwachsene sich öfters mit kindern einlassen sollten, weil es ja doch ab 14 legal ist oder hast du selber so ein verhältnis, das du rechtfertigen willst oder was ist der grund für diesen post?

    ich muss sagen, auch wenn es vielleicht legal ist. ein 14-jähriges KIND (denn erwachsen ist man laut gesetz ja erst ab 18) ist für mich auch ein KIND und sollte nicht mit erwachsenen im bett landen...mit 16 sieht das dann schon anders aus, aber davor?!? wozu denn, auch wenn es legal ist?? lasst doch die kinder von heute mal kinder sein...die medien und die gesamte umwelt bring sie doch eh schon dazu, mit 12 rumzuhuren, zu rauchen, geschminkt und aufgestylt durch die straßen zu stolzieren und alkohol bekommen sie auch alle irgendwoher und in diskos kommen sie dank ihres aussehens auch und da treffen sie dann auf pervers veranlagte ältere, die es toll finden, was mit nem kind zu haben........was soll der scheiß denn?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    leider sind deine aussagen falsch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann lese mal den § 182 des StGB richig bis zum Ende, da steht aber auch was anderes drin und laut den Paragrafen können auch ältere welche über 21 sind verurteilt wenn sie einvernehmlich mit jüngeren was machen.

    Bei dem Gesetzen ist s so das man immer zwischen den Zeilen lesen muss.

    Quelle(n): Das StGB.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ehrlich gesagt hab ich bisher hier noch nirgendwo gelesen, dass einer das als Verbot bezeichnet hat.

    Ich lese immer die komplett richtige Aussage "Ja, man kann es anzeigen", und man kann es anzeigen, wenn ein 25jähriger mit einem 15 Jahre alten Mädchen Sex hat, ob das zur Verurteilung führt, ist ja meistens nicht die Frage. (das kann auch im Fall einer Anzeige keiner genau sagen, wenn das Mädchen erst 8 ist, denn auch hier muss erstmal eine Beweislast vorliegen)

    Nach einer Anzeige des Sachverhalts ist zu prüfen, ob eine Missbrauchshandlung vorliegt.

    Wenn man als Außenstehender so einen Sachverhalt zur Anzeige bringt, wird die Polizei normalerweise an die gesetzlichen Vertreter des mutmaßlichen Opfers herantreten, so wars jedenfalls in dem Fall an meiner ehem. Schule.

    Und die gesellschaftlichen Konsequenzen sind ja gelöst von den gesetzlichen.

    Ich denke mal, die meisten gehen einfach davon aus (so wie die meisten Polizisten und Jugendberatungsstellen auch, aus meiner Erfahrung), dass ein 25jähriger eine 15jährige nur ausnutzen KANN, weil sie sich keine wirklichen Gemeinsamkeiten vorstellen können und so junge Mädchen eben schnell zu einer Art Hörigkeit neigen können.

    Vielen fehlt eben die Lebenserfahrung, Sätze wie "wenn du mich wirklich liebst, würdes du das tun" richtig einzuschätzen und vor allem richtig zu bewerten.

    Außerdem unterstellt man einem erwachsenen Mann ein wesentlich größeres Sexuelles Interesse als einem jungen Mädchen.

    Auch eine gewisse Beziehungsdynamik entspricht ja schon dem Vorwurf des Ausnutzens ("Ich mache das halt, weil er sagt, das ist so wenn man zusammen ist, auch wenn ich es gar nicht will").

    Naivität ist eben nichts, was man jemandem sträflich vorwerfen könnte (allerdings seh ich das auch so, wenn er oder sie volljährig sind, da siehts der Gesetzgeber halt anders...), aber das Ausnutzen der Naivität, ob beabsichtigt oder nicht, ist eben etwas, was man vorwerfen kann (weil es zumindest rücksichtslos ist).

    Außerdem ist das Mädchen, was etwas aufgrund einer falschen Vorstellung tut, schon gestraft genug, der Vorwurf "selber schuld", der durch das bereits überschrittene Schutzalter durchaus kommen kann, muss nun wirklich nicht sein.

  • Mama
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Danke für Deine Aufklärung......

    Gruß Mama

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