Können akademische Grade auch posthum aberkannt werden?
Oder ist man mit dem eigenen Tod betreffend Plagiatsfolgen "aus dem Schneider"?
Oder ist man mit dem eigenen Tod betreffend Plagiatsfolgen "aus dem Schneider"?
carla
Beste Antwort
Im gegenwärtigen deutschen Rechtssystem nicht, weil nur Lebende Träger von Rechten sind.
Professoressa
Können schon. Aber für wen ist das von Wichtigkeit? Für den Verfasser jedenfalls nicht mehr.
lacy48_12
Ja, akademische Titel können auch posthum aberkannt werden. Das ist vor allem vom NS-Regime in Deutschland praktiziert worden.