Können akademische Grade auch posthum aberkannt werden?

Oder ist man mit dem eigenen Tod betreffend Plagiatsfolgen "aus dem Schneider"?

carla2011-04-19T02:55:52Z

Beste Antwort

Im gegenwärtigen deutschen Rechtssystem nicht, weil nur Lebende Träger von Rechten sind.

Professoressa2011-04-19T11:12:50Z

Können schon. Aber für wen ist das von Wichtigkeit? Für den Verfasser jedenfalls nicht mehr.

lacy48_122011-04-19T09:24:16Z

Ja, akademische Titel können auch posthum aberkannt werden. Das ist vor allem vom NS-Regime in Deutschland praktiziert worden.