Wie lange darf ein Amt benötigen, um eine (dringende) e-mail-Anfrage zu beantworten?

Bitte zum Thema e-mail-Anfrage antworten, wenn´s geht nicht "am besten hinterhertelefonieren" antworten;)

2011-04-08T02:13:35Z

@kwieen, hinterhertelefoniert habe ich schon. Den Hintergrund der Frage werde ich noch bekanntgeben;)

2011-04-10T03:22:39Z

@Stefan S. Mail ist definitiv angekommen. Mir wurde per mail mit 2 Monaten und einer Woche verspätet geantwortet:(

Ich habe nach einer Woche hinterhertelefoniert und bekam die Auskunft, dass die übergeordnete Behörde für mein Anliegen zuständig sei. Also habe ich mich dahin gewendet und mit entsprechenden Wartezeiten wurde mein Antrag behandelt.

Nun bekomme ich nach über zwei Monaten von der Behörde, die mich telefonisch an die übergeordnete Behörde verwies, eine email, dass ich noch Unterlagen nachbringen solle, um den Antrag positiv erledigen zu können. (Der ist aber inzwischen von der nächsthöheren Behörde positiv erledigt worden!)

Fazit: Die haben also nicht nur ein Zeitproblem, sondern scheinbar auch ein Zuständigkeitsproblem...

Stefan2011-04-08T02:33:33Z

Beste Antwort

Arbeite selber in einer Behörde und es ist quasi mein Ermessen auf die Mail zu antworten. Da ja nicht nachvollzogen werden kann ob eine Mail wirklich angekommen ist. Die Lesebestätigung muss man ja nicht bestätigen. In der Regel antworte ich aber immer aber dann auf dem Postweg oder telefonisch.

Die Mails kommen bei uns immer an unsere Poststelle und diese druckt die dann aus und leitet sie an uns weiter. Die persönliche Mail Adresse wird nicht bekanntgegeben.

Anonym2011-04-08T14:18:13Z

Es gibt keine allgemein verbindliche Regelung. Wie schnell eine Behörde antworten muss, hängt von den bundesgesetzlichen, landesgesetzlichen Regelungen und den Dienstordnungen der jeweiligen Gebietskörperschaften ab. Da würde ich mich mal erkundigen. 3 Wochen sollten allgemein üblich sein.

Anonym2011-04-08T01:34:07Z

Anträge müssen in bestimmten Zeiträumen bearbeitet sein, aber für Anfragen gibt es keine Vorschriften.

Anonym2011-04-08T01:33:20Z

In diesem Fall gibt es kein "muss" für die Beamten!

Die Anfrage kommt auf den Stapel und wenn der bis
zu deiner Anfrage abgearbeitet ist, dann bist DU an
der Reihe...

Allerdings möchte ich bemerken: Wenn ein Anliegen
für mich "wichtig" ist, dann mache ich mir eben die
Mühe und gehe mal selber zum Amt um auch den
Beamten klar zu machen, dass die schnelle(re)
Bearbeitung meiner Anfrage von Nöten ist!

TDI Fahrer2011-04-08T01:32:55Z

da wird es keine gesetzliche regelung geben und bei dringenden fällen sollte man sich schon persönlich zum amt begeben.

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