Muss sich der Vermieter vorher anmelden, bevor er dem Mieter einen Besuch abstattet?

Hallo!

Ich hab' nun schon von mehreren Seiten gehört, dass sich der Vermieter anzukündigen hat, schriftlich oder telefonisch, bevor er den Mieter "besucht" und/oder gar die Wohnung betreten möchte.
Gibt es da rechtlich einen mind. Zeitraum, in dem er sich anzukündigen hat (z.B. eine Woche vorher ect.) und gilt das auch für die restliche Hausverwaltung/Hausmeister?!
Danke im Voraus für die Antworten.

Bjoern2011-03-22T09:59:15Z

Beste Antwort

Schau Dir mal unten angehängten Link an, der sollte alle Fragen beantworten.

Es ist übrigends egal, ob der Vermieter oder eine Person in dessen Auftrag. Liegt keine Dringlichkeit vor (Wasserrohrbruch, Offene Fenster bei Sturm, etc), darf niemand die Wohnung ohne Ankündigung betreten.

Anonym2011-03-25T02:08:41Z

Ja. Wenn er einfach nur so schauen möchte, ob alles in Ordnung ist mindestens 2 Wochen vorher, wenn ein Mangel vorliegt nach Schwere auch kurzfristiger, wenn er verkaufen möchte auch. Du bist Besitzer der gemieteten Bude bis deine Kündigungsfrist zuende ist. Betritt er die Wohnung gegen deinen Willen ist das Hausfriedensbruch. Du kannst ihm sogar Hausverbot erteilen,wenn er dich beleidigt oder bedroht hat. Dann dürfte er sein Besichtigungsrecht nur noch durch einen Mittelsmann ausüben.

Anonym2011-03-24T10:34:22Z

ja muss er 3 tage vorher

Anonym2011-03-23T04:00:50Z

Ja. Die Details sollten im Mietvertrag stehen.

Rive Gauche2011-03-22T10:06:18Z

Wichtig ist: Warum will er kommen? Nur mal nach dem "Rechten" zu sehen geht nicht! Das ist ein (Verwaltungsgericht München) unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Du mußt ihn also nicht reinlassen. Wenn Du in der Wohnung Mängel festgestellt hast, ihn um eine Besichtigung diesbezüglich gebeten hast, dann ist ein Termin zu vereinbaren, der dann flexibel unter den Vertragspartnern auszuhandeln ist.
Ich halte es mit meinen Mietern so: Sie mailen mir das Problem, ich maile ihnen 3 Terminvorschläge, sie mailen mir an welchem Termin sie können, dann geht das ganz locker über die Bühne.
Aber mal zu Behaupten, das dachte ich bis 2007 auch, man hat ja 1 mal im Jahr das Recht die Wohnung zu betreten, um nach dem "Rechten" zu sehen, das ist Vergangenheit! Das geht gar nicht mehr. Und das ist (nicht unbedingt) gut so.
Reinlassen mußt Du nur die, die Du auch gebeten hast zu kommen, ansonsten ist Deine Wohnung tabu.

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