Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen??, wann tritt sie in Kraft?
Ich habe vor ca. 4 Wochen einen gebrauchten Renault gekauft. 2 Jahre TÜV. Im GTÜ-Bericht steht u. a., Wagen verliert Oel: Motor oelfeucht. Der eigentliche Grund, warum ich ihn in einer Vertragswerkstatt auf der Bühne hatte ist, dass er im Stand (vor einer Ampel) so unruhig läuft (ruckelt). Dies, so sagte man mir, könnte am Zahnriemen liegen. AAber man stellte fest, dass er zusätzlich Getriebeoel verliert. Kann ich den Verkäufer belangen, z. B. diese teure Reparatur zu übernehmen oder die Kosten dafür???
Bin ziemlich ratlos. Der Wagen hat knapp drei Tausend gekostet.
L. G.
Monk
ich habe schon mit ihm gesprochen und meint, dass ich ihn ja gekauft habe mit diversen Mängeln. Es sei mir ja bekannt gewesen, dass er Oel verliert. Doch, als ich ihn vorher mal gefragt habe, was "die Aussage bedeutet (Wagen verliert Oel: Motor oelfeucht), da erklärte er mir, dass ein alter Wagen mit 100.000 km Laufleistung schon mal schwitzt (Motor) und das sei normal.
Doch, er verliert ja Getriebeöl, dass ist doch was ganz anderes, nicht wahr?