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Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen??, wann tritt sie in Kraft?
Ich habe vor ca. 4 Wochen einen gebrauchten Renault gekauft. 2 Jahre TÜV. Im GTÜ-Bericht steht u. a., Wagen verliert Oel: Motor oelfeucht. Der eigentliche Grund, warum ich ihn in einer Vertragswerkstatt auf der Bühne hatte ist, dass er im Stand (vor einer Ampel) so unruhig läuft (ruckelt). Dies, so sagte man mir, könnte am Zahnriemen liegen. AAber man stellte fest, dass er zusätzlich Getriebeoel verliert. Kann ich den Verkäufer belangen, z. B. diese teure Reparatur zu übernehmen oder die Kosten dafür???
Bin ziemlich ratlos. Der Wagen hat knapp drei Tausend gekostet.
L. G.
Monk
ich habe schon mit ihm gesprochen und meint, dass ich ihn ja gekauft habe mit diversen Mängeln. Es sei mir ja bekannt gewesen, dass er Oel verliert. Doch, als ich ihn vorher mal gefragt habe, was "die Aussage bedeutet (Wagen verliert Oel: Motor oelfeucht), da erklärte er mir, dass ein alter Wagen mit 100.000 km Laufleistung schon mal schwitzt (Motor) und das sei normal.
Doch, er verliert ja Getriebeöl, dass ist doch was ganz anderes, nicht wahr?
4 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich hat der Käufer bei Mängel verschiedene Möglichkeiten - § 437 BGB.
Was hier genau im Vertrag bzgl. des Ölverlustes "vereinbart" wurde kann man nicht genau beurteilen. Mündliche Aussagen sind schwer nachzuweisen.
Verliert ein Motor Getriebeöl muss dies auch genauso im Vertrag geäußert werden.
Der Käufer von gebrauchten Waren hat ebenfalls 2 Jahre Gewährleistung. Bei gebrauchten Waren kann der Verkäufer allerdings diese auf 1 Jahr reduzieren.
Das bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit einräumen muss den Mangel zu beheben - mit Fristsetzung. Maximal 2 Nachbesserungen muss der Käufer akzeptieren.
Wird der Mangel nicht behoben, oder verweigert der Verkäufer für die Zeit der Instandsetzung ein Ersatzgerät (Fahrzeug) kann man entweder den Kaufpreis mindern, oder ganz vom Vertrag zurücktreten.
Will der Verkäufer sich herausreden, sollte man sich einen Anwalt nehmen.
Übrigens, Gebrauchtwagenhändler die mit "1 Jahr Garantie" werben begehen einen Etikettenschwindel; denn 1 Gewährleistung MÜSSEN sie gesetzlich geben. Garantie ist immer freiwillig...
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Motor ölfeucht ist eine allgemeine Aussage. Es kann auch vom Getriebe kommen was hoch spritzt. Was gesagt wurde spielt keine Rolle. Gehe zu einem Gutachter vom ADAC und höre seine Meinung
- Jürgen NRWLv 7vor 1 Jahrzehnt
Deiner Darstellung entnehme ich, dass du den Wagen von einem privaten Verkäufer erworben hast.
Privatkäufe ohne Sachmängelhaftung
Bei Privatverkäufen dürfen die Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschlieÃen. Der Käufer hat nur Anspruch auf die im Vertrag ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Fahrzeugs wie Tachometerstand, Fahrleistung und Unfallfreiheit. Der Verkäufer haftet nur, wenn er einen Mangel arglistig verschweigt.
- vor 1 Jahrzehnt
Fahr mit dem Auto zum Händler und Reklamiere die beiden Mängel.Der ist laut Gewährleistung dazu verpflichtet die Fehler kostenlos zu beheben. Wenn er dich abwimmeln möchte , geh zum Anwalt.