Wann muss mein AG mein Gehalt zahlen?

Hallo,

ich bekomme das Gehalt lt. Arbeitsvertrag immer über den vollen Monat. Überwiesen wird dies in der Mitte des kommenden Monats.

Is dies so erlaubt?

Desweiteren frage ich mich nun, was ich machen kann wenn mein Gehalt wiederholt nicht pünktlich kommt. (ca 1-2 Wochen später)

Zur Info. Der Firma, ein mittelständiger Betrieb geht es prächtig. vergangenes Jahr knapp 380.000 € Gewinn gemacht.

Und die frage stelle ich nicht wegen dem aktuellen Monat, denn da ist es schon drauf. Es interesiert mich einfach nur.

2011-02-16T00:43:22Z

naja ich finde 380.000 € Gewinn nicht schlecht für einen 15 Mann Betrieb. Man muss hier zu bemerken, dass hier natürlich alle Steuern, Geschäftführergehälter, etc, abgezogen sind.

einen Betriebsrat gibt es selbstverständlich nicht. .

Gab hier auch andere dinge, die eigentlich nicht gehen.

Urlaubstage wurden letztes Jahr von 28 auf 24 Tage gekürzt, wegen der Kriese....

Und wenn man dann Blick auf die Konten und Auftragsbücher hat könnte man kotzen...

Muss man ja nicht zustimmen, man kann auch gehen....

2011-02-16T00:44:59Z

Achso und natürlich arbeite ich nicht des Geldes wegen. Ich arbeite selbstverständlich, weill ich diese Anstellung als meine Berufung ansehe. Eigentlich müsste ich meinem AG dafür noch Geld zahlen.

cent063332011-02-15T23:18:30Z

Beste Antwort

Natürlich ist das erlaubt und es wird auch in den meisten fällen so gehandhabt.
Wenn dein Gehalt ca. 1-2 Wochen später kommt, dann sollte der AG dich rechtzeitig vorher darüber informieren, damit du bei deinen Verpflichtungen nicht selber in Verzug kommst..

Gerhard R2011-02-19T07:54:51Z

hi, normalerweise muss das gehalt bis zum 10.de monats auf dein konto sein, sonst kannst du abschlag verlangen

kurt j2011-02-16T02:29:51Z

zum arbeitsamt gehen, einen antrag auf eventuelles insolvenzgeld stellen, und einreichen, mal sehen wie schnell das geld auf dem Konto ist

Brian W. Ashed2011-02-15T23:34:57Z

Der Gewinn von 380.000 EUR hört sich für mich eher bescheiden an....

Wenn die Gehaltszahlung ausbleibt, hast du in letzter Konsequenz das Recht, die Arbeit einzustellen.

Ist halt eine Frage der Güterabwägung. Wenn du deshalb eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bekommst (ist mir passiert, hatte sogar eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, die Arbeit verweigern zu dürfen, dabei ging es sogar um einen Rückstand von 3 Monaten), dann hast du nicht nur den schwarzen Peter - sondern auch erst einmal eine Sperre beim Arbeitsamt.

Zeige deinem Chef, dass du nicht des Geldes wegen arbeitest. Du arbeitest doch nicht etwa des Geldes wegen???

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Na dann - herzlichen Glückwunsch.

Dein Arbeitgeber wird ganz genau seine Rechte kennen, nicht aber seine Pflichten. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat, nicht in einem Pflichtsstaat.

Deine Rechte durchzusetzen wird dir nicht den gewünschten Erfolg bringen, daher solltest du sie aus Aspekten der Güterabwägung auch nur dann verfolgen, wenn du vorhast, das Unternehmen zu verlassen.

Natürlich hast du neben dem Recht, deine Leistung zu verweigern auch noch das Recht, deinen Verzugsschaden einzufordern...

Ich habe mir den Spaß damals nur angetan, weil ich ein Projekt betreut habe, an dem mein Herz hing. Es war sozusagen mein Baby :-(

Anonym2011-02-15T23:31:16Z

1. es ist normal, dass es das Gehalt für den vollen Monat und nachschüssig gibt. Auch das Gesetz geht davon aus, dass nach Erbringen der Leistung bezahlt wird § 614 BGB
2. wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, dann kann sich durch die Zahlung zum 15. eine betriebliche Übung entwickeln, so dass das dann auch vom AG als Termin einzuhalten ist
3. das Problem ist, dass hier wohl ein AG zum einen wenig korrekt ist und zum anderen seine Macht ausnutzt. Denn wer hat schon den Mut per Anwalt das zu klären, wenn er seinen Job noch braucht. Das wäre eine Aufgabe für den Betriebsrat, den es sicher auch nicht gibt.