Kann jemand bei einer mündlichen Einigung anzeige gegen mich erheben?

geht um ein problem mit nem Bekannten, habe ihm verpsorchen mündlich! das ich ihm was mache~ bin handwerklich geshickt~
so jetzt hat er mir auch Material gegeben und ich hatte nun mal keine Zeit dafür in den letzten Monaten, haben aber nie einen festen Termin ausgemacht wnan ers haben will~
das Material ist auch nicht kostspielig gewesen, vllt so 50 euro oda so
und jetzt droht er damit mich anzuzeigen????
Geht sowas überhaupt in einer solchen Situation?

Bitte Helft!

Anonym2011-02-18T02:01:21Z

Beste Antwort

Also mir ist kein § sowohl im StGB als auch im BGB bekannt, der das unter Strafe oder Schadensersatz stellen würde.

Gib ihm die Materialen, die er dir überlassen hat zurück und gut ist.


"TM"

Anonym2011-02-14T21:16:58Z

achtung: wenn er beweisen kann das diese einigung existiert ist das ein mündlicher kaufvertrag oder ein geschäftsabkommen......d.h. wie bei jedem anderen vertrag auch : vertragsrecht. du MUSST erfüllen oder zurücktreten von der einigung und eine entsprechende entschädigung leisten.

Anonym2011-02-14T21:01:32Z

Rein formal: Wenn Du das Versprechen gegen Entgelt gemacht hast, ist es ein Vertrg, den Du einhalten musst. Wenn's allerdings eine freundschaftliche Gratishilfe sein sollte, kann er Dich nicht verklagen - nur die Freundschaft ist futsch. Material gehört aber in jedem Fall ihm, wenn ers bezahlt hat.

arepo762011-02-14T20:56:10Z

Gib ihm die 50€ zurück und entschuldige dich.
Das du es halt nicht schaffst. Wenn es nicht geht, geht es halt nicht.

Es geht doch da um deine Beziehungen.
Hast du Lust als ******** dazustehen ?

Vor Gericht steht dann wohl Aussage gegen Aussage.
Belangen tust du dich damit nur selber in dem Fall.
Darunter wird dann wohl dein handwerkliches Geschick leiden, wenn es aus der Übung gerät.
Denkst du einer fragt dich so schnell nochmal danach ?

Ich weiss nicht ob du das selber irgendwie mal erfahren hast,
wenn auf andre Leute kaum noch verlass ist. Das tut weh.

willou2011-02-14T20:52:28Z

Es spricht sehr viel dafür, dass die angebliche Anzeige
eine Drohung sein soll, damit Du machst, was er von
Dir erwartet.

Rein formell - juristisch - gesehen ist auch eine mündl.
Vereinbarung ein Vertrag - allerdings gibt es da - wie
hier - eine erhebliche Beweisproblematik.

Die Erfüllung eines Vertrages kann man NICHT "anzeigen" -
er könnte Dich schlimmstenfalls verklagen. Aber das mit
sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

ABER - solche Sachen sind immer extrem unerfreulich -
und das Sinnvollste ist es(das machen auch sogen. Schieds-
leute), eine Vereinbarung zu treffen (und - was sinnvoll ist -
weil es beide Seiten bindet - auch schriftlich).

Oder Du gibst ihm das Material zurück und erklärst Deinen
Rücktritt vom (mündlichen) Vertrag.

So oder so - eine "friedliche" Einigung ist meist das Beste -
jeder Streit bringt nur neuen sinnlosen Stress.

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