Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ju Ta fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann jemand bei einer mündlichen Einigung anzeige gegen mich erheben?

geht um ein problem mit nem Bekannten, habe ihm verpsorchen mündlich! das ich ihm was mache~ bin handwerklich geshickt~

so jetzt hat er mir auch Material gegeben und ich hatte nun mal keine Zeit dafür in den letzten Monaten, haben aber nie einen festen Termin ausgemacht wnan ers haben will~

das Material ist auch nicht kostspielig gewesen, vllt so 50 euro oda so

und jetzt droht er damit mich anzuzeigen????

Geht sowas überhaupt in einer solchen Situation?

Bitte Helft!

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also mir ist kein § sowohl im StGB als auch im BGB bekannt, der das unter Strafe oder Schadensersatz stellen würde.

    Gib ihm die Materialen, die er dir überlassen hat zurück und gut ist.

    "TM"

  • willou
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es spricht sehr viel dafür, dass die angebliche Anzeige

    eine Drohung sein soll, damit Du machst, was er von

    Dir erwartet.

    Rein formell - juristisch - gesehen ist auch eine mündl.

    Vereinbarung ein Vertrag - allerdings gibt es da - wie

    hier - eine erhebliche Beweisproblematik.

    Die Erfüllung eines Vertrages kann man NICHT "anzeigen" -

    er könnte Dich schlimmstenfalls verklagen. Aber das mit

    sehr wenig Aussicht auf Erfolg.

    ABER - solche Sachen sind immer extrem unerfreulich -

    und das Sinnvollste ist es(das machen auch sogen. Schieds-

    leute), eine Vereinbarung zu treffen (und - was sinnvoll ist -

    weil es beide Seiten bindet - auch schriftlich).

    Oder Du gibst ihm das Material zurück und erklärst Deinen

    Rücktritt vom (mündlichen) Vertrag.

    So oder so - eine "friedliche" Einigung ist meist das Beste -

    jeder Streit bringt nur neuen sinnlosen Stress.

  • vor 1 Jahrzehnt

    gib ihm das material zurück dann kann er dir nichts anhaben ansonsten kann er dich wegen unterschlagung anzeigen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Rein formal: Wenn Du das Versprechen gegen Entgelt gemacht hast, ist es ein Vertrg, den Du einhalten musst. Wenn's allerdings eine freundschaftliche Gratishilfe sein sollte, kann er Dich nicht verklagen - nur die Freundschaft ist futsch. Material gehört aber in jedem Fall ihm, wenn ers bezahlt hat.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Gib ihm die 50€ zurück und entschuldige dich.

    Das du es halt nicht schaffst. Wenn es nicht geht, geht es halt nicht.

    Es geht doch da um deine Beziehungen.

    Hast du Lust als ******** dazustehen ?

    Vor Gericht steht dann wohl Aussage gegen Aussage.

    Belangen tust du dich damit nur selber in dem Fall.

    Darunter wird dann wohl dein handwerkliches Geschick leiden, wenn es aus der Übung gerät.

    Denkst du einer fragt dich so schnell nochmal danach ?

    Ich weiss nicht ob du das selber irgendwie mal erfahren hast,

    wenn auf andre Leute kaum noch verlass ist. Das tut weh.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    achtung: wenn er beweisen kann das diese einigung existiert ist das ein mündlicher kaufvertrag oder ein geschäftsabkommen......d.h. wie bei jedem anderen vertrag auch : vertragsrecht. du MUSST erfüllen oder zurücktreten von der einigung und eine entsprechende entschädigung leisten.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.