Darf ein Vermieter das Warm-Wasser ab einer bestimmten Uhrzeit ausstellen?
Heute morgen war jemand vom Wasserwerk da und hat an den Leitungen rumgefummelt. Jetzt komme ich nach meiner Spät-Schicht nach Hause und stelle fest das ich mich noch nichtmal anständig duschen kann weil kein warmes Wasser kommt. Jetzt ist die Frage ob der Mann vom Wasserwerk einfach nur Mist gebaut hat, oder auf Anweisung des Vermieters gehandelt hat. Fakt ist das ich jetzt wie ein stinkender Iltis ins Bett kriechen darf - was meine Frau bestimmt besonders toll findet!!! Ich bin stocksauer und weiß mir momentan nicht zu helfen... Kennt irgendwer solch einen Fall und weiß vielleicht Rat?
2011-01-31T17:19:09Z
@Mia : Kennst du einen Ort wo nie die Sonne scheint? Genau da gehört dein Link hin!
2011-01-31T17:26:27Z
@hp @oliver h : Wir wohnen in einem Mehrfamilien-Haus und hier ist defenetiv KEINE Gastherme! Trotzdem danke!
Sandra2011-02-02T12:07:54Z
Beste Antwort
Also dir muß warmes Wasser auf jeden Fall rund um die Uhr zur Verfügung stehen!!!! ZITAT--- "Mieter haben Anspruch auf warmes Wasser rund um die Uhr. Der Vermieter muß auch nachts Wasser mit mindestens 40 bis 50 Grad zur Verfügung stellen, urteilte das Amtsgericht Köln. Klauseln im Vertrag, wonach die Versorgungsanlage für Warmwasser nur zwischen sieben und 22 Uhr in Betrieb gehalten werden, sind unwirksam. Solange der Eigentümer diese ausreichende Warmwasserversorgung nicht sicherstellt, darf der Bewohner die Miete mindern. Das Amtsgericht Köln hält einen Abschlag von zehn Prozent der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten für gerechtfertigt. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, daß Warmwasser mindestens eine Temperatur von 45 Grad Celsius haben müsse. Im vorliegenden Fall habe das Wasser maximal 36,5 Grad Celsius erreicht. Der Mieterbund zitierte dazu das Gericht: "Wasser, dessen Temperatur niedriger ist als die durchschnittliche Körpertemperatur, ist nicht geeignet, beim Baden oder Duschen ein angenehmes Gefühl zu gewährleisten."
Mensch, immer gleich aus einer Maus einen Elefanten machen, damals, im Krieg, da wo du nicht dabei warst, da gabs Monatelang kein warmes Wasser. Verzogens Volk... Und immer, ich hab Rechte, ich hab Rechte, von Pflichten will keiner etwas wissen.
Warmwasser ist eine zugesicherte Eigenschaft einer Mietswohnung. Wurden die Vorauszahlungen für die Betriebskosten bezahlt, hat der Vermieter nicht das Recht das warme Wasser abzustellen.
Das bedeutet, dass es sich um einen Mangel handelt. Bei einem Mangel ist der Mieter verpflichtet den Mangel sofort dem Vermieter zu melden. Ein Mangel berechtigt zur Mietminderung. Die Höhe hängt von der Beeinträchtigung ab. Der Vermieter ist nach angemessener Fristsetzung verpflichtet den Mangel zu beseitigen - auch wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat. Siehe §§ 536,536a BGB.
Alles schriftlich erledigen, da dann die Beweislast einfacher ist.
wenn du eine gastherme hast schau mal ob das pilotlicht noch brennt wenn der an der gasleitung gearbeitet hat schaltet sich das aus es kann auch sein das er nur einen abstellhahn vergessen hat aufzudrehen