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Darf ein Vermieter das Warm-Wasser ab einer bestimmten Uhrzeit ausstellen?
Heute morgen war jemand vom Wasserwerk da und hat an den Leitungen rumgefummelt. Jetzt komme ich nach meiner Spät-Schicht nach Hause und stelle fest das ich mich noch nichtmal anständig duschen kann weil kein warmes Wasser kommt. Jetzt ist die Frage ob der Mann vom Wasserwerk einfach nur Mist gebaut hat, oder auf Anweisung des Vermieters gehandelt hat. Fakt ist das ich jetzt wie ein stinkender Iltis ins Bett kriechen darf - was meine Frau bestimmt besonders toll findet!!! Ich bin stocksauer und weiß mir momentan nicht zu helfen... Kennt irgendwer solch einen Fall und weiß vielleicht Rat?
@Mia : Kennst du einen Ort wo nie die Sonne scheint? Genau da gehört dein Link hin!
@hp @oliver h : Wir wohnen in einem Mehrfamilien-Haus und hier ist defenetiv KEINE Gastherme! Trotzdem danke!
13 Antworten
- SandraLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also dir muß warmes Wasser auf jeden Fall rund um die Uhr zur Verfügung stehen!!!!
ZITAT---
"Mieter haben Anspruch auf warmes Wasser rund um die Uhr. Der Vermieter muß auch nachts Wasser mit mindestens 40 bis 50 Grad zur Verfügung stellen, urteilte das Amtsgericht Köln. Klauseln im Vertrag, wonach die Versorgungsanlage für Warmwasser nur zwischen sieben und 22 Uhr in Betrieb gehalten werden, sind unwirksam. Solange der Eigentümer diese ausreichende Warmwasserversorgung nicht sicherstellt, darf der Bewohner die Miete mindern. Das Amtsgericht Köln hält einen Abschlag von zehn Prozent der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten für gerechtfertigt. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, daß Warmwasser mindestens eine Temperatur von 45 Grad Celsius haben müsse. Im vorliegenden Fall habe das Wasser maximal 36,5 Grad Celsius erreicht. Der Mieterbund zitierte dazu das Gericht: "Wasser, dessen Temperatur niedriger ist als die durchschnittliche Körpertemperatur, ist nicht geeignet, beim Baden oder Duschen ein angenehmes Gefühl zu gewährleisten."
Quelle(n): AG Köln, 206 C 251/94 Quelle: Focus Online - enzian2Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter darf das auf keinen Fall.
Wahrscheinlich hat der Typ vom Wasserwerk Murks gebaut.
Ich würde den Vermieter kontaktieren.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Warmwasser ist eine zugesicherte Eigenschaft einer Mietswohnung. Wurden die Vorauszahlungen für die Betriebskosten bezahlt, hat der Vermieter nicht das Recht das warme Wasser abzustellen.
Das bedeutet, dass es sich um einen Mangel handelt. Bei einem Mangel ist der Mieter verpflichtet den Mangel sofort dem Vermieter zu melden.
Ein Mangel berechtigt zur Mietminderung. Die Höhe hängt von der Beeinträchtigung ab.
Der Vermieter ist nach angemessener Fristsetzung verpflichtet den Mangel zu beseitigen - auch wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat. Siehe §§ 536,536a BGB.
Alles schriftlich erledigen, da dann die Beweislast einfacher ist.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - vor 1 Jahrzehnt
Das Warmwasser muss ständig verfügbar sein.In einem Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserversorgung kann aber nachts die Zirkulationspumpe ausser Betrieb sein,so das es einfach nur länger dauert bis warmes Wasser kommt.Es gibt keinen Grund die Zirkulation nachts abzustellen weil der Bedarf vollautomatisch geregelt wird.
Normalerweise soll das Warmwasser dreimal pro Stunde in der Leitung zirkulieren um 1.die Leitung frei von Keimen zu halten und 2.die Wasserkosten niedrig zu halten.
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- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du noch kaltes fließendes Wasser hast, kann es nur an der Therme liegen!
Re! Auch in einem Mehrfamilienhaus gibt es irgendwo eine Therme!
Frag mal deine Nachbarn wie es bei denen aussieht wegen Warm Wasser!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das darf der vermieter nicht man hätte dich paar tage vorher infomieren müssen das an dem tag kein warmes wasser ist
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Mann vom Wasserwerk kann höchstens das Kaltwasser abschalten. Vielleicht ist etwas kaputt. Abschalten darf er nicht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du eine gastherme hast schau mal ob das pilotlicht noch brennt wenn der an der gasleitung gearbeitet hat schaltet sich das aus es kann auch sein das er nur einen abstellhahn vergessen hat aufzudrehen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn das ein Vermieter macht ohne zu informieren dann kann man ein teil der Miete einbehalten aber frage dein Vermieter ob er davon kenntnis hat ob das warme Wasser nicht läuft kann sein das der Mann vom Wasserwerk mist gemacht hat...dann muß der Vermieter sich drum kümmern...
- °°°!°°°Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Mensch, immer gleich aus einer Maus einen Elefanten machen, damals, im Krieg, da wo du nicht dabei warst, da gabs Monatelang kein warmes Wasser.
Verzogens Volk...
Und immer, ich hab Rechte, ich hab Rechte, von Pflichten will keiner etwas wissen.
Quelle(n): °°°!°°°