Darf ARGE Geld enthalten.?

Meine Schwester ist vor kurzem in eine andere Stadt gezogen und hat von der ARGE Geld bezogen. Strom hat sie selbst bezahlt und nach dem Auszug stand fest, dass sie vom REWE 300€ zurückgezahlt bekommt. Darf die ARGE in der neuen Stadt jetzt sagen, dass sie zuerst die 300€ ausgeben soll, bevor sie wieder Geld von denen beziehen kann oder bekommt sie sofort Geld? Die ARGE möchte alle Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen, heißt die werden sehen, dass sie eine Zurückzahlung bekommen hat.

2011-01-06T12:14:14Z

Erste mal viele Grüße, an die dummen Leuten, die sich wirklich abzocken lassen, - Dafür kann sie nichts. Sie ist schwanger & hat noch ein Kind unter 2 Jahre.

2011-01-06T12:23:46Z

Sry, aber sollte nicht großkotzig die SCHNAUZE aufreißen, wenn man keine Ahnung von den Hintergründen hat. Vielen Dank an diejenigen, die eine brauchbare Antwort abgegeben haben. :)

Anonym2011-01-06T11:59:53Z

Beste Antwort

Das Geld wird nicht vom Einkommen abgezogen. Sie hat die Strompauschale ja vom Regelsatz der ARGE bestritten. Die Antworten hier sind alle falsch.Bei der Strompauschale ist es anders als wie beim Betriebskostenguthaben, wo ein Guthaben voll angerechnet wird. Sie kann ja nachweisen, dass sie dieses Guthaben aus ihrem Regelsatz quasi erwirtschaftet hat.Die Arge könnte auch kein Sparguthaben was man in der Zeit des Regelbezuges anlegt als Einkommen anrechnen.
Die Arge kann nicht von ihr verlangen, dass sie das Geld erst ausgeben soll, da ihr auch ein Schonvermögen zusteht, welches weit über 300 Euro liegt.Sie kann ruhig die Kontoauszüge vorlegen und den Eingang der REWE markern, erklären wofür dieses Geld ist.
Ich habe Dir dazu auch mal folgendes Passus aus dem SGB II kopiert

Erstattung Energiekostenvorauszahlung (11.61):

(7) Die Erstattung einer Energiekostenvorauszahlung ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn und soweit die Erstattung aus Zahlungen resultiert, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld II aus der Regelleistung bestritten wurden.

Hoffe habe Dir damit helfen können, und den Leuten die hier nicht sachlich argumentieren können, ein wenig den Wind aus den Segeln genommen..

Spassvogel2011-01-06T20:09:49Z

Ja das ist richtig, denn sie hat ja auch mit dem Geld der Arge bezahlt. Es ist nicht ihr Geld. Sie soll arbeiten gehen. Ich würde ihr mal zwei Monate das geld streichen wegen Betrug und Unterschlagung. Die Frage ist schon unverschämt und zeigt das ihr weder Anstand noch Moral habt. Wenn ich ihren Namen wüßte ich würde sie anzeigen

angeli01102011-01-06T19:57:30Z

an die Antworten vor mir:

...nicht immer ist es so leicht Arbeit zu finden!

Aber meine Antwort auf die Frage:

Deiner Schwester wird das Geld nicht angerechnet, sie hat es von ihrem Lebensunterhalt Geld bezahlt. Natürlich wäre es nicht schlecht, zu sagen sie hat es für den Umzug ausgegeben. Also sollte es jetzt nicht mehr auf dem Konto sein!

das was hexchen gesagt hat, das meinte ich auch, sie war nur schneller!

Anonym2011-01-06T19:53:59Z

REWE ist nicht der Handel in diesem Falle, sondern der Stromkonzern? wenn das nämlich so ist, dann ist das kein Geld, welches angerechnet werden darf, da dies - rechtlich betrachtet - eine Ersparnis der ARGE-Leistung war... denn Strom zählt ja - laut Staat - nicht zu den Wohnnebenkosten und muss daher selbst getragen werden... wer also sparsam mit seinem Verbrauch umgeht und daher von den vorausgezahlten Geldern eine Retoure erhält, hat keine zusätzliche Leistung erspart, sondern nur von seinem Regelsatz sich etwas Ersparnis zusammen geraubt...


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Grüner Handkäs2011-01-06T19:52:21Z

Ich finde das nur gerecht.
Woher nehmt ihr nur alle dieses
Selbstverständnis dafür, daß ihr
euch finanzieren lasst von ANDEREN ?

Wenn jeder so denkt und handelt,
wo soll das ganze Geld denn herkommen ?

Vom Himmel ist bisher noch keins gefallen...


@ Sidney : GEIZIG ?????
hast du gemeint G E I Z I G ?
Dafür, daß man für nix tun den Lebensunterhalt
bestritten bekommt ?

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