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Dürfen die Eltern meiner Ex Frau Geld von mir einfordern?

Es geht um meinen Bruder.

Der ist jetzt seit 3 Jahren geschieden.

Nun fordern die Eltern der Ex Frau 10 000€ weil sie dem ( Damals noch verheiratet) Paar gegeben haben um Schulden aus zu gleichen.

( Umbau).

Jetzt nach 3 Jahren fordern sie das Geld von meinen Bruder.

Dürfen sie das?

Gibts hier einen Paragraphen? Wäre schön um ihn aus drucken zu können.

Wer kennt sich hier aus?

Danke schon mal im Voraus.

Update:

@ Jens,gibts hier im Netz auch was drüber wo das steht???

Dann könnte ich es ihm ausdrucken.

Update 2:

Hier sind keine Belege da.

Update 3:

wenn die forderung nicht austehen würde-würde ich wohl kaum hier fragen.

Wenn sie zurück bezahlt wäre ,frägte ich hier nicht.

Update 4:

Das Geld hatte seine EX Frau geschenkt bekommen von Ihren Eltern.

Update 5:

NOCH WAS ZUR INFO:

Die Wohnung befindet sich im Haus meiner Eltern.

Das Haus gehört noch meinen Eltern.

Also wurde das Geld für den Umbau verwendet.Das widerum ist aber das Haus von meinen Eltern.

Wer muss nun dafür auf kommen???

Update 6:

@mytilena: Danke für deine Ausführliche Antwort.

Schlimm finde ich,das die Ex Schwiegereltern bei meinen Eltern anrufen und das Geld von Ihnen fordern.

Die haben doch damit am allerwenigsten zu tun.

13 Antworten

Bewertung
  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Geschenkt ist schon seit längerer Zeit nicht mehr geschenkt. Im Erbrecht nicht und im Scheidungsrecht auch nicht. Dein Bruder sollte sich rechtlichen Beistand suchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß das erst vor kurzem ein neues Gesetz raus kam wo die schwiegereltern GESCHENKTES geld wieder zurück fordern dürfen. Da hatte ein paar auch den Ex verklagt und bekamen recht. Mußt du mal googlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Bruder sollte einen Rechtanwalt aufsuchen.

    Es gibt neue Richtlinien. Sicher werden seine ehemaligen Schwiegereltern auch von dem Richterspruch gehört oder gelesen haben, nachdem geschenktes Geld in Anbetracht dessen geschenkt wurde, dass die Ehe Bestand hat. Existiert der Bestand der Ehe nicht mehr, ist auch die Grundlage für das Geschenk nicht mehr vorhanden.

    Aber da es schon 3 Jahre her ist, seitdem dein Bruder geschieden ist, kann es sein, dass das für deinen Bruder nicht gilt.

    Belege können auch Kontoauszüge sein. Und die Aussagen seiner Exschwiegereltern und seiner Exfrau würden bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Wahrheitsfindung auch herangezogen werden.

    Das sind verzwickte Angelegenheiten. Es wird nirgens so viel gelogen, wie bei Ehescheidungen und Erbschaftsangelegenheiten. Oftmals endet so etwas mit einem außergerichtlichen Ausgleich.

    Doch wie schon geschrieben: Beratung beim Anwalt. Das ist das Beste.

    PS. Wie schon geschrieben. Das ist kompliziert. Wenn es so einfach zu beantworten und zu handhaben wäre, gäbe es keine Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten. Bei deiner Frage kommt es auch darauf an, ob bei der Scheidung ein Vermögensausgleich vorgenommen wurde und wenn ja, ob und wie dieses Geld dabei berücksichtigt wurde.

    http://www.finanztip.de/recht/.../zugewinnausgleic...

    Wenn die Eltern ihrer Tochter das Geld schenkten, fällt das nicht in die Zugewinngemeinschaft, sondern dieses Geld wird ihr zugeschrieben.

    Hier kann wirklich nur ein Anwalt helfen, denn jeder Fall ist ganz speziell und wird auch so gehandhabt, trotz allgemeiner Gesetze.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, ich kenn das nur so, dass Geld der Eltern nicht in die Zugewinngemeinschaft fällt. Es gehört definitiv der Frau Deines Bruders und dies hätte bei der Scheidungsauseinandersetzung berücksichtigt werden müssen.

    Ergo: Die Forderung der ehemaligen Schwiegereltern ist moralisch (?) begründet aber nicht rechtlich.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da sollte sich dein Bruder einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Und falls er wirklich anteilig etwas zurück zahlen muss, dann ist ja auch die Frage, ob das jetzt nach 3 Jahren möglich ist.

    Viele Sachen haben ja eine Verjährungsfrist. Und wenn das Geld z.B. vor 5 Jahren gezahlt worden ist, und die Eltern nur 3 Jahre Zeit hatten, das zurück zu fordern, dann ist das jetzt ja nicht mehr möglich.

    Aber das sollte er wirklich bei einem Anwalt nachfragen.

    Da würde mich selber ja auch interessieren, ob es auch andersherum funktioniert. Denn ich habe meiner Exschwiegermutter mal 20.000 DM gegeben....und im Grunde auch nie zurück bekommen (außer, dass sie die Schulden meines Mannes beglichen hat - hier und da mal ein paar Hundert DM). Und ich habe darüber auch nichts schriftliches...außer vielleicht noch einen uralten Kontoauszug.....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Gegeben" kann geliehen oder geschenkt sein - rechtlich ein himmelweiter Unterschied. Wenn es ein Kredit an beide Eheleute war, sind in aller Regel beide gesamtschuldnerisch zur Rückzahlung verpflichtet.

    "Ein Paragraph" nützt dir nichts - es gilt das gesamt Schuld- und Vertragsrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da es ein eindeutiges Urteil vom Bundesgerichtshof gibt, können die Ex Schwiegereltern das Geld zurück forden.

    So bleibt dein Bruder den Weg zum Anwalt nicht erspart oder es könnte eine gütliche Einigung mit den Schwiegereltern geben im Voraus.

    Persönlich habe ich auch nie Geld von meiner Mutter oder den Schwiegereltern genommen und meine Frau als Heimat Vertriebene hat auch nicht das ihr zustehende Geld vom Staat genommen.

    Habe alles nur mit dem Sold vom Niederländischen Militär, damals ein junger Leutnant, bestritten und kam so Schuldenfrei in unserer Ehe.

    Wegen dem Geld gehen fast alle Freundschaften in den Brüchen.

    Quelle(n): Geld zurück.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es darüber nichts schriftliches gibt, also einen Vertrag mit der Unterschrift deines Bruders, dann haben die Schwiegereltern Pech.

    Mein Ex schuldet mir auch ca. 2000 Euro. Da es nichts schriftliches gibt (hielt ich damals nicht für nötig) werde ich das Geld nie wieder sehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kann man doch mit den wenigen Informationen nicht beantworten:

    "Gegeben" heisst was - geliehen oder geschenkt?

    Gibt es darüber etwas schriftliches?

    Steht denn die Forderung wirklich noch aus - oder wurde sie inzwischen zurückgezahlt?

    Falls ja - gibt es darüber Belege, Kontoauszüge oder dergl.?

  • Bonny
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie können das zurückfordern - allerdings anteilig, weil ihre Tochter ja auch Geld bekam.

    Da sie aber jetzt erst 3 Jahre nach der Scheidung damit ankommen, kommen sie vielleicht doch nicht damit durch. Er soll sich halt einen guten Rechtanwalt nehmen - das ist auf alle Fälle hier notwendig.

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