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Dürfen Internet-Abzockseiten das Geld verlangen?
Seiten wie http://www.check-deinen-sex.com/ Eine Freundin von mir hat sich dort registriert ohne das Kleingedrucke zu lesen. Nun bekommt sie Mahnungen, dass sie schleunigst die 60€ zahlen soll, anderenfalls wird sie angezeigt. Sie ist erst 16 und hatte natürlich keine Ahnung, dass es soviel Geld kostet. Im übrigen steht das mit dem Geld auch auf der Hauptseite in der allerletzten Zeile, und zwar sehr klein. Sollte sie lieber zahlen??
12 Antworten
- ?Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zwei Lösungen:
1.) Zum Verbraucherschutz gehen...Die kennen die Abzocker im Netz und beraten zusätzlich
2.)Nicht zahlen und auch noch so harte Drohungen ignorieren, denn meist ist es heiße Luft, da die Betreiber solcher Seiten genau wissen, das sie auf gerichtlichem Wege keinen Erfolg hätten und selber anbelangt werden können
3.) Nach deutschem Recht ist sie auch noch nicht voll geschäftsfähig, also ist der eingegangene Vertrag hinfällig...
Also immer schön mit der Ruhe....
@Seed90, Wenn Du das Internet kennen würdest, das Impressum der Seite Dir angeschaut hättest (Dort steht nämlich die Internet Service AG aus der Schweiz und die ist als Abzocker bekannt!) würdest Du nicht schreiben "Keine Chance" !
Noch ein Edit und ein Link:
- vor 1 Jahrzehnt
Erstens: Nach §307 BGB darf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (also im Kleingedruckten) nichts stehen, was den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Ist dies der Fall, wird der Vertrag rückwirkend nichtig.
Zweitens: Deine Freundin ist noch minderjährig, der Vertrag ist bis zur Einwilligung ihrer Eltern schwebend unwirksam.
Keine Panik also, sie soll eine E-Mail schreiben in der sie das alles sagt und das nächste Mal besser aufpassen.
Liebe GrüÃe
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich kenn mich nicht so mit dem Deutschen Recht aus, aber alleine die Tatsache, dass sie erst 16 ist, und damit nicht volljährig und somit auch nicht geschäftsfähig (sie darf keine Verträge abschlieÃen), ist der Abschluss des Vertrages ungültig und somit braucht sie gar nicht zu zahlen. Denn ein nichtiger Vertrag ist kein Vertrag und somit auch nicht zustande gekommen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ãhnlich erging es meinem Kind, das sich möglicherweise vor über einem Jahr auf der Internetseite genealogie.de eingeloggt haben soll. Aufdringlich wurden hier nach einem Jahr (!) 60 € verlangt, die bei genauem Suchen auf der Homepage irgendwo unten im Kleingedruckten versteckt sind. Bei http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/ und anderen finden sich als Antwort entsprechende Musterbriefe. Im Ãbrigen ist nicht zu erwarten, dass eine derart fragliche, wenn nicht betrügerische Forderung vor irgendeinem Gericht Erfolg haben sollte. Also auf keinen Fall zahlen!
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- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
gehe auf die seite computerbetrug forum und schaue nach
gib dann den namen der seite an
da sind auch juristen die helfen kostenlos
- JirawanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Verlangen schon,aber du braucht es nicht zu zahlen.Mode der Abzocker.
Quelle(n): ed - TobiasLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sie ist erst minder geschäftsfähig, was bedeutet, dass ein Vertrag, der ohne Einwilligung der Eltern gemacht wurde, unwirksam ist. Infos hier:
- The VIPERLv 4vor 1 Jahrzehnt
Diese Fragen wurden schon so oft gestellt, und immer waren die fast einstimmigen Antworten: NICHT ZAHLEN!!!!!!
Internet Verträge sind Null und nichtig. Jeder kann mit Deinem Namen und e-Mail Adresse "Dich" anmelden. Vergiss die Drohung: Wir haben Ihre IP.
Also take it easy, und ein schönes Wochenende!!
- RebeccaLv 6vor 1 Jahrzehnt
...kommt drauf an, wenn zum Beispiel "frei - kostenlos - oder gratis" bei steht darf keine rechnung folgen! die gebrüder schmittlein in büttelborn gehen genauso vor, zuerst gratis anbieten dann 84 euro rechnung...das darf nicht sein!
wenn es auf der seite vermerkt war das kosten auf einem zukommen, dann muss sie zahlen.