Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren? Zu hoch?
Bin außerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren und dabei leider geblitzt worden. Jetzt ist der Bußgeldbescheid gekommen. Die 3 Punkte kann ich ja noch nachvollziehen, allerdings beläuft sich die festgesetzte Geldbuße (ohne sonstige Gebühren) hierfür auf 160,00 EUR! Ich habe im Internet gegooglet und bin lediglich auf eine Geldbuße von 80,00 EUR bei dieser Ordnungswidrigkeit gekommen.
Im Schreiben steht auch noch, dass die Geldbuße wegen mehrerer Voreintragungen im Verkehrsregister erhöht wurde. Ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig? Die Geldbuße nur deswegen, weil bereits Einträge existieren, zu verdoppeln? Meines Erachtens handelt es sich hierbei um blanke Willkür!
@ John D: Wo steht das?
@ Aviator: du bist ja ein ganz Schlauer. Warst du etwa dabei? Komischerweise war ich alleine auf diesem Autobahnabschnitt, als ich geblitzt wurde...soviel also zu dem stammtischhaften "andere gefährden!"...im übrigen fahre ich seit mehr als 14 Jahren unfallfrei und bin in der niedrigsten Schadenskategorie!
@ Funship: man sollte es nicht für möglich halten, aber ich habe trotz meiner geistigen Beschränktheit das Schreiben tatsächlich bis zum Ende gelesen (sonst hätte ich es ja kaum auch hier wiedergeben können). Auch die erwähnten Paragraphen, auf die im Schreiben Bezug genommen wurde, habe ich mir selber bereits herausgesucht. Ich wollte hier eben mal die Meinung von anderen zu dem Fall hören. Dafür ist Yahoo Clever doch da. Wofür Yahoo Clever jedenfalls nicht da ist, ist, den Fragesteller grundlos anzugreifen und zu beleidigen. Du redest hier von Willkür bei der Gesetzeseinhaltung, hälst dich hier selber jedoch nicht an den guten Ton. Du hättest mal besser deine Klappe gehalten. Und selbstverständlich hast du auch noch nie eine Ordnungswidrigkeit begangen, ganz klar....