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Darf man in Deutschland auf der Autobahn immer noch so schnell fahren, wie man will?
18 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Man darf, wenn kein Gesetz dagegen spricht. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann auch dadurch bestimmt sein, dass man auf der übersehbaren Strecke anhalten können muss, Glatteisgefahr besteht oder der vorausfahrende Verkehr gefährdet wird.
Wenn was passiert, was bei Einhalten der Richtgeschwindigkeit nicht passiert wäre, kann es bei Unfällen eine Teilschuld geben.
Und wenn man es mal ausprobiert hat, wieviel Zeit man tatsächlich gewinnen kann, wenn man die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet, will man dann noch so schnell fahren, wie man darf?
Ich habe es wiederholt auf der Strecke K-WOB (ca. 350 km) gemessen, Rasen bringt 10 min gegenüber Höchsttempo 140 km.
Diese 10 min kosten mich 21 l Diesel und einen zusätzlichen Tankstopp pro Hin- und Rückfahrt.
- keksLv 7vor 1 Jahrzehnt
Na, Wollen und Können sind zwei paar Schuh :-)
Es gibt nur eine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen :-)
.
- mabasoft01Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja.
Aber auf fast 50% der Strecken ist die Höchstgeschwindigkeit begrenzt.
- andrzej kLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja, aber nur wenn keine Beschränkung der Geschwindigkeit ausgeschildert ist.
Interessant ist aber auch die Rechtslage:
Wenn man schneller als die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 fährt,und es kommt zu einem Unfall, an dem man nach den gängigen Verkehrsregeln nicht schuldig ist, dann erhält man u.U. eine Teilschuld am Unfall, wenn die Gegenseite nachweist, daà der Unfall nicht passiert wäre, wenn man sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte.
Beispiel:
Du fährst auf einer zweispurigen Autobahn auf der linken Fahrspuhr 220 km/h. Jemand fährt vor Dir von einer Auffahrt
kommend und wechselt ohne sich im Rückspiegel zu vergewissern auf die linke Fahrspur, so daà Du nicht mehr herunterbremsen kannst und auffährst, dann bist Du u.U. mit einer Mitschuld beteiligt.
In Italien ist die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 auf 150 km/h heraufgesetzt worden, weil sich ohnehin niemand an die 130 gehalten hat. Wer jetzt aber die 150 überschreitet, wird empfindlich bestraft, wenn er erwischt wird. Eine akzeptable Lösung.
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- Sledge HammerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich gilt, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben ist, Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h, solange niemand gefährdet wird.
Solltest du aber einen Unfall haben, bekommst du eine Teilschuld, wenn du jenseits der 130 Km/h gefahren bist.
Solltest du einen Unfall mit 250 Km/h mit einem anderen Fahrzeug haben, kann es dir passieren, dass du, obwohl du eigentlich alles richtig gemacht hast, Schuld bekommst.
In diesem Fall wird dir eine StraÃenverkehrsgefährdung vorgeworfen, da du, wie bereits oben erwähnt, andere gefährdet hast
- Ingrid RLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, aber nur, wenn es nicht durch Schilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen anders geregelt ist (was oft vorkommt) oder durch Staus und das Verkehrsaufkommen unmöglich ist (was noch häufiger vorkommt).
- gebrauchsmalerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 Km/h. Bis zu dieser Geschwindigkeit spielen die Versicherungen noch mit.
Alles was darüber hinaus geht darf man zwar Fahren, ABER sollte ein Schaden entstehen durch die höhere Geschwindigkeit ist man immer mit einer Teilschuld dabei !!!!!
- stefan1531Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Auf Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Man "darf" dort also auch 250 fahren, wenn man keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
JA. Aber nur auf etwa 50% der Autobahn-Strecken, die übrigen sind mit einer Höchstgeschwindigkeit beschildert.
Und natürlich hat es mittlerweile so viel Verkehr, dass die freie Fahrt nur noch eingeschränkt möglich ist, z.B. in Randzeiten oder auf eher abgelegenen Strecken. Aber nach wie vor kann man auch in der Realität weit über 200km/h fahren, wenn man das will und ein bisschen "plant".
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hör da mal rein, dann weisst du Bescheid:
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