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Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahren? Zu hoch?
Bin außerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren und dabei leider geblitzt worden. Jetzt ist der Bußgeldbescheid gekommen. Die 3 Punkte kann ich ja noch nachvollziehen, allerdings beläuft sich die festgesetzte Geldbuße (ohne sonstige Gebühren) hierfür auf 160,00 EUR! Ich habe im Internet gegooglet und bin lediglich auf eine Geldbuße von 80,00 EUR bei dieser Ordnungswidrigkeit gekommen.
Im Schreiben steht auch noch, dass die Geldbuße wegen mehrerer Voreintragungen im Verkehrsregister erhöht wurde. Ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig? Die Geldbuße nur deswegen, weil bereits Einträge existieren, zu verdoppeln? Meines Erachtens handelt es sich hierbei um blanke Willkür!
@ John D: Wo steht das?
@ Aviator: du bist ja ein ganz Schlauer. Warst du etwa dabei? Komischerweise war ich alleine auf diesem Autobahnabschnitt, als ich geblitzt wurde...soviel also zu dem stammtischhaften "andere gefährden!"...im übrigen fahre ich seit mehr als 14 Jahren unfallfrei und bin in der niedrigsten Schadenskategorie!
@ Funship: man sollte es nicht für möglich halten, aber ich habe trotz meiner geistigen Beschränktheit das Schreiben tatsächlich bis zum Ende gelesen (sonst hätte ich es ja kaum auch hier wiedergeben können). Auch die erwähnten Paragraphen, auf die im Schreiben Bezug genommen wurde, habe ich mir selber bereits herausgesucht. Ich wollte hier eben mal die Meinung von anderen zu dem Fall hören. Dafür ist Yahoo Clever doch da. Wofür Yahoo Clever jedenfalls nicht da ist, ist, den Fragesteller grundlos anzugreifen und zu beleidigen. Du redest hier von Willkür bei der Gesetzeseinhaltung, hälst dich hier selber jedoch nicht an den guten Ton. Du hättest mal besser deine Klappe gehalten. Und selbstverständlich hast du auch noch nie eine Ordnungswidrigkeit begangen, ganz klar....
12 Antworten
- UlliLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schau im Netz mal unter dem Stichwort "Beharrlichkeit" nach. So nennt man in der Amtssprache das, was dir gerade passiert (Erhöhung wegen Voreintragungen).
Auf die Schnelle habe ich nicht gerade ein Beispiel gefunden, das wirklich auf dich zutrifft, aber ich kann dir die Sache mit der Beharrlichkeit vielleicht so besser verdeutlichen: http://www.straffrei-mobil.de/index.php/fahrverbot...
- paradoxLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein das ist korrekt und soll auf diese Weise den Druck auf dich erhöhen, da die vorherigen GeldbuÃen bei dir offensichtlich nicht zur Einsicht geführt haben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das steht so im Gesetz; ist also keine Willkür.
- BernhardLv 6vor 1 Jahrzehnt
Seit Anfang 1.1.2010 darf die Strafe verdoppelt werden bei wiederholten VerstöÃen.
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- contra-wtgLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn du ein vorstrafenmregister hast, muÃt du dich nicht wundern, wenn die strafe härter ausfällt.
wiederholungstäter sollten immer mit einer gröÃeren strafe rechnen, das geht voll in ordnung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du nicht zu blöd wärest, um ein Loch in den Schnee zu ******, dann hättest du den BuÃgeldbescheid lesen und verstehen können.
Ja, das ist rechtens.
Die GeldbuÃe wird erhöht, weil bestimmte Umstände vorliegen. Klammer auf: Paragraph soundso Absatz diesunddas. Klammer zu.
Zahl oder lern lesen.
Und hör vor allem auf, von "Willkür" zu blöken, solange du selbst völlig willkürlich darüber entscheidest, welche Gesetze du einhältst und welche nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
wird leider immer teurer,
hat aber auch einen Grund,
und wenn jemand unbelehrbar ist wird er bestraft.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du es genau wissen möchtest geh doch zum Anwalt.
Oder Du stehst für Dein Vergehen ein wie ein Mann, bezahlst die Strafe, hörst auf zu jammern und besserst Dich.
Gruà TOM
- ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Erhöhung ist Rechtens und soll dich zu mehr Verantwortung erziehen ,und wegen falsch Parkens ist diese Erhöhung nicht.
Das nächste mal geht es zur MPU !!
- HermannLv 6vor 1 Jahrzehnt
Vermutlich bist du in der jüngeren Vergangenheit schon mehrmals geblitzt worden. Und dann kann ich es mir durchaus vorstellen, das sie dadurch das Strafmaà erhöhen.Aber eine richtige Auskunft kann da nur ein Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht geben.Der kann dir dann auch sagen, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Die Sätze für das zu Schnelle fahren sind ja in letzter Zeit auch erhöht worden.Ist halt eine schöne Einnahmequelle für unseren Staat.
Mich haben sie auch zweimal erwischt im letzten Jahr.An unmöglichsten Stellen, wo absolut keine Gefahrenstelle vorhanden ist.Sind zwar nur 2x 20€ gewesen, aber ärgerlich ist es trotzdem.Da kannst noch so aufpassen, sie erwischen dich irgendwann doch.
Zahl die Strafe und pass inn Zukunft auf, den aus 3 Punkten können schnell mehr werden, und dann wirds erst richtig ärgerlich.
Quelle(n): Meine Erfahrung im Strassenverkehr