Wie ist das mit der Wohnung bei HARTZ4 Empfängern geregelt, wenn...?
dieser aus seinem Elternhaus auszieht und mit einem Azubi zusammenzieht? Bei Arbeitslosen gibt es ja diese Einschränkung mit den Quadratmetern. Wie ist das in dem Fall geregelt? Und wie ist es bei verlobten Paaren, wobei ein Partner halt Azubi ist?
2010-12-20T02:28:10Z
Es geht darum, dass der HARTZ4 Empfänger über 25 und cih als Azubi unter 25 bin. Wie ist es dann geregelt?
Hausverwalter2010-12-20T03:15:02Z
Beste Antwort
Die Einschränkung liegt vielmehr bei der Nettokaltmiete als bei der Größe der Wohnung. Ist die Wohnung größer als vorgegeben die Nettokaltmiete aber geringer, gibt es keinen Grund diese Wohnung nicht zu genehmigen.
Der über 25 Jährige darf sich eine eigene Wohnung nehmen. Um die Umzugskosten erstattet zu bekommen, muss er einen Grund für den Auszug nachweisen und vor Unterzeichnung eines Vertrages die Genehmigung erhalten. Demgemäß steht einer Person eine ca. 45m² große Wohnung zu. Diese Person unterschreibt den Mietvertrag. Jetzt soll eine weitere Person dazu kommen. Hier ist das öffentliche Recht zu beachten. Nach §§ 540,551 BGB muss der Mieter den Vermieter fragen, ob ein Untermieter erlaubt wird und der Vermieter muss zustimmen. Läge eine Überbelegung oder ein wichtiger Grund in der Person vor, darf der Vermieter ablehnen. Fragt der Mieter nicht, geht er das Risiko einer außerordentlichen Kündigung ein.
Als Bedarfgemeinschaft haben 2 Personen einen Anspruch auf eine ca. 60 m² große Wohnung.
Ziehen mehrere Personen zusammen gelten sie als Bedarfgemeinschaft, demgemäß werden alle Einkünfte zum Bedarf berechnet.
Einfach mal bei der ARGE sich alles erklären lassen.
Du und Dein H4Empfänger bildet in diesem Falle eine Bedarfsgemeinschaft. Deine Azubivergütung wird mit angerechnet. Sorge besser dafür, daà der sich einen Job sucht, und dann kannst Du zu ihm ziehen. Was sind denn das für Perspektiven ???
Alle Hartz4 Bezieher unterliegen den gleichen Regeln und da ist es egal, ob einer Azubi ist oder beide Arbeitslos! Die Quatratmetereinschränkung und die max. Miete sind gleich!
Allerdings gibt es noch die Einschränkung, dass wenn man unter 25 Jahre ist und man sich sein Leben nicht selbst finanzieren kann, dass die Eltern weiter für einen verantwortlich sind und man in dem Fall weiterhin bei ihnen wohnen muss!
also als ich mit meinem mitbewohner zusammenzog, ich hartz iv er arbeitend, wurde das nach meinem regelsatz berechnet was wir an wohnung haben dürfen. also max. 60qm zu max. ich glaube 445 euro warm waren das gewesen. wir sind aber auch nicht irgendwie zusammen. deswegen kriege ich noch meinen vollen satz. wenn wir zusammen wären, würde mein geld auf seinen lohn berechnet werden da er ja dann für mich zahlen muss. wie genau das aussieht weià ich nicht.