hat der Arbeitgeber das recht, den neuen Staplerpass des Mitarbeiters bei Aufhebung des Arbeitsvertrages ein z?

Hat der Arbeitgeber das Recht, den neuen Staplerpass des Mitarbeiters bei Aufhebung des Arbeitsvertrages einzubehalten?

2010-12-16T10:00:03Z

Der Arbeitgeber hat den Pass und die Schulung sowie den Arbeitstag an dem die Schulung war bezahlt. Der Aufhebungsvertrag ist auf Initiative des Arbeitnehmers ca. 1 Monat später gemacht worden. Der Staplerpass ist aber erst jetzt von dem Schulungsunternehmen an den Arbeitgeber versand worden. Das Arbeitsverhältnis besteht aber jetzt nicht mehr.

2010-12-16T10:02:20Z

Hallo -Pearls,

Die Einstellung ist aber nicht gerade die Beste?! Wenn Sie nichts unternehmen und alle anderen auch nicht... Wo kämen wir da noch hin?

kurt j2010-12-16T12:27:53Z

Beste Antwort

Nein der Staplerschein gehört dir, alles andere was in dem vertrag steht, also das der schein dem arbeitgeber gehört im falle der kündigung ist sittenwidrig und nicht wirksam

Anonym2010-12-17T07:43:45Z

1. der Staplerschein gehört der Person, die die Schulung gemacht hat. Wenn der AG den nicht herausgibt: klagen. Wobei mir der Vorschlag Ersatzschein besser gefällt.
2. der Arbeitgeber kann heute gar nichts mehr machen. Er kann nicht im Nachhinein die Schulungskosten verlangen oder sonst etwas.
3. Der AG hätte vor der Schulung eine Vereinbarung für den Fall der Beendigung innerhalb bestimmter Fristen machen können.
Wenn er das aber - wie wohl hier - verpasst und sogar beim Aufhebungsvertrag vergisst, etwas zu regeln, hat er einfach Pech gehabt.

Sprendlinger2010-12-16T19:44:19Z

Las Dir einen Ersatzschein ausstellen

Slovak082010-12-16T18:04:05Z

Wenn der Arbeitgeber die Staplerausbildung und den Schein finanziert hat, der Mitarbeiter aber wegen des Aufhebungsvertrages in dieser Verwendung überhaupt nicht gearbeitet hat, ist es rechtens, dass du die Kosten übernehmen musst. Nach einem halben Jahr allerdings nicht mehr, denn in der Zeit haben sich die Kosten längst amotisiert. Wurde der Schein offiziell von TÜV oder DEKRA auf deinen Namen ausgestellt, gehört er dir und nicht dem Betrieb.

Ein Gespräch mit Betriebsrat, Gewerkschaft oder auch ARGE dürfte das Problem lösen. Notfalls hilft auch eine on-linie-Beratung. Deswegen langwierig einen Anwalt einzuschalten wäre überzogen.

-mon cheri2010-12-16T17:59:56Z

Was ist schon Recht und Unrecht und welcher Arbeitgeber hält sich schon an die (Rechte und) Gesetze ?

Ich habe pro Woche bloß einen freien Tag und arbeite meistens 8-10 Stunden, teilweise auch bis 23 Uhr und Morgens fange ich wieder um 6.30 Uhr an und dass obwohl ich noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz falle.

Du solltest dir einfach keine Gedanken machen, was der Arbeitgeber darf und was nicht, denn er ist sowieso die Nummer 1 und er hat eine höhere Possition, also akzeptiere es einfach.

Weitere Antworten anzeigen (5)