Eichhörnchen ist kein Wild ... wie kann ein Richter so das Recht beugen?

http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/46636/Verkehrsrecht-Eichhoernchen-ist-kein-Wild

"...Eichhörnchen kein Jagdwild", urteilte das Landgericht und gab der Versicherung Recht (AZ: 23 O 256/09).

Sorry, aber von JAGD-Wild steht garantiert nichts in der Versicherung !

Bei so etwas müßte man doch aus Prinzip schon Widerspruch einlegen, wo sich die Versicherungen schon mit allzuvielen "Nebenklauseln" aus der Verantwortung stehlen.

2010-12-10T01:26:55Z

@balou♥: Ich habe einige Policen verschiedener Versicherer meiner ex.-KFZ durchgeschaut. In keiner ist was von JAGD-Wild zu lesen.

2010-12-10T01:30:22Z

DR ist übrigens nicht von mir.

2010-12-10T01:34:17Z

@Wolfgang S: Um Mehrheiten geht es mir nicht, sondern darum, daß gebeugtes Recht nicht auch noch unwidersprochen hingenommen wird.

2010-12-10T03:13:38Z

Alles klar, Leute: Demnächst erzähl ich auch:"Es war ein Mauswiesel http://de.wikipedia.org/wiki/Mauswiesel nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes" ... "und dann ist mir da noch so ein Wolpertinger gegen die Scheibe geflogen" http://twoday.net/static/webspace/images/wolpertinger.jpg

2010-12-10T03:21:27Z

P.S.: Ich weiche sogar einer Fliege aus, wenn sie mir in's Auge zu fliegen droht... und das hat nichts mit "willentlichem" START eines Ausweichmaneuvers zu tun, sondern ist lediglich eine natürliche Reaktion.

Sicherlich läßt es sich schulen, NICHT automatisch innerhalb von Sekundenbruchteilen zu reagieren. Dieses spezielle Training absolviert zu haben, kann jedoch nicht allgemein vorausgesetzt werden.

2010-12-10T07:39:41Z

@exenter & @RHR: Tja, lt. deutschem Recht gibt es da für "Otto-Normalverbraucher" (leider) schwer nachvollziehbar einen feinen Unterschied: Wild IST NICHT GLEICH WildTier ! Wenn das Eichhörnchen zwar zum zweiteren zählt, so jedoch nicht zum ersteren !

Mit der definierten Eingrenzung Wild=JAGD-Wild müssen wir vorerst wohl vorerst leben.

2010-12-10T07:51:59Z

Mal wieder also ein Fall, wo der Verbraucher mit seinem Allgemeinverständnis auf's Glatteis geführt wird, indem über die Verwendung eines Fachbegriffs mit eingeschränkter Bedeutung rechtliche Absicherung der Versicherungen erreicht wurde.

Anonym2010-12-10T01:10:13Z

Beste Antwort

Es geht doch wohl darum, dass die Versicherung nicht für jeden Fahrfehler aufkommen muss.
Demnächst wird dann wohl einer auf die Idee kommen, wegen einer über die Straße laufenden Maus das Steuer zu verreißen ...
Übrigens gibt es viele Fahrer, die ein Abkommen von der Straße mit einem Ausweichen wegen Wildwechsels entschuldigen. Dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet.

Wer hat die Frau gezwungen, so zu überreagieren?
Was wäre gewesen, wenn in diesem Moment ein Radfahrer an dieser Stelle gewesen wäre?

Anonym2010-12-10T05:23:57Z

und ob das wild ist tolles fleisch

Klaus Grinsky2010-12-10T04:19:17Z

Übrigens: Eichhörnchen sind zoologisch gesehen Ratten; Baumratten! Allerdings haben die deutlich ein wesentlich besseres Image!

Fiene2010-12-10T01:25:05Z

Solange Du den Versicherungsvertrag nicht gelesen hast, solltest Du nicht garantieren, was drin steht und was nicht.

exenter2010-12-10T01:09:04Z

Wenn nicht genau auf Jagdwild im Versicherungsvertrag hingewiesen wird, sondern nur auf Wild, dann sind nach meinem Verständnis alle Tiere Wild, die keine Haustiere sind.
Ich halte das für ein lupenreines Fehlurteil, bei dem mit erfundener Spitzfindigkeit etwas interpretiert wurde, das der Versicherungsvertrag nicht hergibt.

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