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Eichhörnchen ist kein Wild ... wie kann ein Richter so das Recht beugen?
http://www.auto.de/magazin/showArticle/article/466...
"...Eichhörnchen kein Jagdwild", urteilte das Landgericht und gab der Versicherung Recht (AZ: 23 O 256/09).
Sorry, aber von JAGD-Wild steht garantiert nichts in der Versicherung !
Bei so etwas müßte man doch aus Prinzip schon Widerspruch einlegen, wo sich die Versicherungen schon mit allzuvielen "Nebenklauseln" aus der Verantwortung stehlen.
@balou♥: Ich habe einige Policen verschiedener Versicherer meiner ex.-KFZ durchgeschaut. In keiner ist was von JAGD-Wild zu lesen.
DR ist übrigens nicht von mir.
@Wolfgang S: Um Mehrheiten geht es mir nicht, sondern darum, daß gebeugtes Recht nicht auch noch unwidersprochen hingenommen wird.
Alles klar, Leute: Demnächst erzähl ich auch:"Es war ein Mauswiesel http://de.wikipedia.org/wiki/Mauswiesel nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes" ... "und dann ist mir da noch so ein Wolpertinger gegen die Scheibe geflogen" http://twoday.net/static/webspace/images/wolpertin...
P.S.: Ich weiche sogar einer Fliege aus, wenn sie mir in's Auge zu fliegen droht... und das hat nichts mit "willentlichem" START eines Ausweichmaneuvers zu tun, sondern ist lediglich eine natürliche Reaktion.
Sicherlich läßt es sich schulen, NICHT automatisch innerhalb von Sekundenbruchteilen zu reagieren. Dieses spezielle Training absolviert zu haben, kann jedoch nicht allgemein vorausgesetzt werden.
@exenter & @RHR: Tja, lt. deutschem Recht gibt es da für "Otto-Normalverbraucher" (leider) schwer nachvollziehbar einen feinen Unterschied: Wild IST NICHT GLEICH WildTier ! Wenn das Eichhörnchen zwar zum zweiteren zählt, so jedoch nicht zum ersteren !
Mit der definierten Eingrenzung Wild=JAGD-Wild müssen wir vorerst wohl vorerst leben.
Mal wieder also ein Fall, wo der Verbraucher mit seinem Allgemeinverständnis auf's Glatteis geführt wird, indem über die Verwendung eines Fachbegriffs mit eingeschränkter Bedeutung rechtliche Absicherung der Versicherungen erreicht wurde.
13 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es geht doch wohl darum, dass die Versicherung nicht für jeden Fahrfehler aufkommen muss.
Demnächst wird dann wohl einer auf die Idee kommen, wegen einer über die Straße laufenden Maus das Steuer zu verreißen ...
Übrigens gibt es viele Fahrer, die ein Abkommen von der Straße mit einem Ausweichen wegen Wildwechsels entschuldigen. Dem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet.
Wer hat die Frau gezwungen, so zu überreagieren?
Was wäre gewesen, wenn in diesem Moment ein Radfahrer an dieser Stelle gewesen wäre?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In meinen Versicherungsbedingungen wird ganz explizit auf "Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes" Bezug genommen, und ich gehe jede Wette, dass das bei allen Versicherungen genau so drinsteht. Und da ist von Eichhörnchen keine Rede, wie du dich leicht selbst überzeugen kannst.
Also keine Rede von Rechtsbeugung, sondern einfach nur ein Fall von "Lesen und Verstehen".
Nachtrag: Du musst die geltenden Regelungen weder verstehen noch gutheißen. Aber es hat einen Sinn, dass man rechtliche Normen möglichst genau festlegt - dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen.
Wenn du meinst, darauf mit einer Straftat (Versicherungsbetrug) reagieren zu wollen, dann ist das dein Problem.
Ich und viele andere haben bereits in der Fahrschule gelernt, dass man Kleintieren besser nicht ausweichen sollte. Wenn man dir das nicht beigebracht hat, lass dir dein Lehrgeld zurückzahlen.
- Lord WappingLv 7vor 1 Jahrzehnt
Aus dem Link den Du dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hast:
Eine Frau hatte geklagt, weil die Versicherung nicht den Schaden ihres Unfalles übernehmen wollte. Der passierte, als sie in einem Waldgebiet einem Eichhörnchen auswich und ihren Wagen stark beschädigte.
Entschuldige bitte, aber wer so dumm ist dass er einem Eichhörnchen ausweicht und damit sich, sein Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer geafehrdert, der ist selber schuld. Noch ist Menschenleben und Sachwert mehr wert als ein Eichhorn, tut mir leid wenn das herzlos klingt.
- FieneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Solange Du den Versicherungsvertrag nicht gelesen hast, solltest Du nicht garantieren, was drin steht und was nicht.
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- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
"Sorry, aber von JAGD-Wild steht garantiert nichts in der Versicherung !"
Solltest deine Versicherung nocheinmal lesen.
Die Versicherungen beiehen sich in ihren Bedingungen auf das Bundesjagdgesetz (wie der Richter auch).
Im § 1 des Bundesjagdgesetzes werden wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, als Wild definiert. Im § 2 werden die zugehörigen Wildarten aufgelistet.Eichhörnchen zählen nicht dazu.
Und mal ganz bös gesagt,wer sein Auto schrottet um einem Eichhörnchen auszuweichen ist selbst Schuld.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn nicht genau auf Jagdwild im Versicherungsvertrag hingewiesen wird, sondern nur auf Wild, dann sind nach meinem Verständnis alle Tiere Wild, die keine Haustiere sind.
Ich halte das für ein lupenreines Fehlurteil, bei dem mit erfundener Spitzfindigkeit etwas interpretiert wurde, das der Versicherungsvertrag nicht hergibt.
- RHRLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo
die Definition, was "Wild" ist, ist eindeutig und ein Eichhörnchen gehört nun einmal nicht dazu.
Wer einem Igel oder einem Eichhörnchen ausweicht und dabei sein Auto schrottet, der hätte halt besser eine Vollkasko abgeschlossen.
Gruß
Ronald
- CupidaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich finde das ebenfalls an den Haaren herbeigezogen und lerne daraus:
Sollte ich in eine ähnliche Situation geraten, behaupte ich einfach, ich sei einem Hasen ausgewichen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
"aber da steht garantiert nichts von Jagd-Wild" - UND WOHER WILLST DU DAS WISSEN? Hast du die Police vor dir?
Es besteht nunmal ein Unterschied zwischen Jagd-Wild und Wild.... oder isst du Eichhörnchen?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
..jetzt komm mal wieder runter......Recht ist erfahrungsgemäß nicht immer das, was sich die Mehrheit (?) wünscht......