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Anonym
Anonym fragte in Schwangerschaft & ErziehungErziehung · vor 1 Jahrzehnt

als vater kein recht auf seine kinder :-(?

hab ich als vater kein recht mehr zu erfahren ob mein kind im krankenhaus ist ?

bin im trenungsjahr lebe getrennt von meiner frau und hab von andren leute erfahren das mein sohn halbes jahr alt im krankenhaus habe scheinpaar wird er mir entzogen von meiner noch frau da ich ihn weder sehn noch am we bekomme habe vom jugendamt einen brief bekommen das ich mich mit meinen sohn beschäftigen darf aber nur in der wohnung meiner frau aber das ist möglich weil ich diese nicht betreten darf . bin ja froh das ich meine tochter 4 sehn darf bzw am we bekomme dann aber auch nur wenn ich drohe mit den amt bzw sie mal tel erreiche :-( und dann auch nur wenn sie lust hat . da meine frage hab ich auch das recht meinen schwieger eltern den umgang mit meiner tochter zu verbiden da ich weis das die söhne von den sich immer schlagen und der kleinste drogen nimmt und meine tochter immer sagt oma haut sie immer auf den kopf?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gehe am besten zum Jugendamt rede mit denen und sage das du dich um deine Kinder kümmern möchtest aber nicht in ihrer wohnung!!Die helfen dir!!Und wenn das alles nicht fruchtet dann gehe zum Anwalt!!!!Und ziehe es durch das du das ein urteil hast dann muß sie die kinder rausrücken!!!

    Solltest du das alles schleifen lassen dann passiert folgendes::Eigene erfahrung!!!!

    Deine Kinder werden dich später mit dem ***** nicht mehr anschauen,meiner hat sich auch Jahrelang nicht drum gekümmert und als er auf einmal nach 6 Jahren die idde hatte,hey da sind ja noch ableger von mir da kümmer ich mal drum!!das ging 4 wochen gut da fing der erste schon an.ich will da net mehr hin und und und ich kann meine Kinder nicht zu ihrem vater prügeln wenn sie nicht wollen!!Das hat er selbst geschafft durch seine unzuverlässigkeit das seine kinder mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen!!!!

    Egal wie alt deine Kinder sind,aber sie brauchen dich und wenn deine Frau es nicht im guten will und sich verhält wie eine bockende görre dann mußt du halt den weg übers gericht gehen und das besuchsrecht einklagen!!!

    Aber am besten ist ihr setzt euch zusammen und redet wie erwachsene darüber,egal was war,egal was ist mit euch zweien,es sollten nun eure Kinder im vorder grund stehen,denn die sind die wirklichen leit tragenden in der sache wenn die erwachsenen die sache einfach nicht auf die reihe bekommen nur um den anderen ein zu pinnen!!!!Kinder haben ein recht auf beide eltern teile

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß ja nicht, warum du die Wohnung deiner Frau nicht betreten darfst. Das wird schon seine Gründe haben.

    aber

    als Vater hast du sehr wohl das Recht, deine Kinder zu sehen. Wenn das in der Wohnung deiner Frau nicht geht, kannst du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Dann muss eben eine andere Lösung gefunden werden.

    Und nach Lust geht es da nicht.

    Das Jugendamt muss auch davon erfahren, dass die Oma eure Tochter schlägt.

    Niemand darf die Kinder schlagen. Auch nicht Oma.

    Und ihr seid beide Eltern, dann muss deine Frau dir auch sagen, wenn der Kleine ins Krankenhaus kommt.

    Auch das kannst du über das Jugendamt erreichen.

    Wenn deine Frau nicht endlich vernünftig handelt, wird das Jugendamt einfach auch das von dir erfahren.

    Zur Not kannst du das alles auch über einen Anwalt regeln.

    Du musst nicht drohen sondern machen.

    Es ist immer ganz schlecht wenn Eltern sich gegenseitig mit den Kindern erpressen.

    Die können ja nichts für eure Trennung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geh zum Jugendamt und erklär denen was los ist den das ist schon eine Frechheit wenn man nicht mal erfährt wenn der eigene Sohn im Krankenhaus ist und auch wenn die kleine Tochter sagt das sie von der Oma geschlagen wird.

    Geh zum Jugendamt und mach deiner noch Frau richtig druck übers Jugendamt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Als erstes muß ich was zu den Großeltern sagen,du kannst den

    Großeltern den Kontakt nicht mit deiner Tochter bzw.deinen Kindern

    verbieten.Es ist nähmlich auch Gestzlich fest gelegt das die Kinder ein recht auf ihre Großeltern haben und umgekehrt! Da nach habe ich mich auch schon beim Jugendamt erkundigt,weil ich wollte auch das meine Kinder kein Kontakt mehr zu Ihren Großeltern (meinen Schwiegereltern)haben.Und ansonsten kann ich mich nur allen anderen anschließen,die dir hier geantwortet haben!

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  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu deiner Frage, ob du ein Recht auf dein Kind hast: Ja. Aber darum geht es nicht.

    Dein Kind hat ein Recht auf dich und das ist das, wofür das Jugendamt sich einsetzt. Es geht denen nicht um dich und nicht um deine Frau. Es geht denen nur um deine Kinder.

    Dein Sohn hat selbstverständlich ein Recht darauf, dich regelmäßig zu sehen. Wenn das Jugendamt zu der Erkenntnis gekommen ist, dass du dabei Begleitung brauchst, dann solltest du dich daran halten.

    Wenn deine Frau dich nicht in die Wohnung lässt, bitte um einen neuen Vermittlungstermin im Jugendamt und mach einen Ausweich-Vorschlag.

    Vielleicht könnt ihr euch bei einer Verwandten oder einer Freundin in der Wohnung treffen.

    Oder in den Räumen einer Kinderschutz-Organisation bei euch in der Stadt. Oder in Räumlichkeiten einer gemeinnützigen Organisation (Caritas, Diakonie...).

    Droh niemandem. Nie. Auch nicht mit dem Amt. Geh gleich zum Amt und lass die Leute vermitteln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Oh weh, hier treffen gleich diverse Dinge zusammen, fürchte ich!! Wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du mit der Mutter verheiratet, ihr habt euch jetzt getrennt?! - Dann hast Du genauso das Sorgerecht!! WEnn es keinen Beschluss des Familiengerichts gibt, ist die elterliche Sorge bei beiden Elternteilen. Ob ihr Euch trennt, ist eine Paarfrage, nicht Elternpositionen betreffend. Jugendämter tendieren häufig dazu, bei sehr kleinen Kindern den Umgang in der gewohnten Umgebung zu wünschen. Rechtlich ist das aber nur bindend, wenn es hierfür einen Beschluss (s.o.) gibt. Ansonsten MUSS die Mutter den Kontakt nicht nur dulden, sondern es obliegt ihrer Erziehungspflicht, das Ansehen des anderen Elternteils nicht zu schädigen und den Kontakt zu fördern. Klartext: sie darf nicht schlecht über Dich reden und Du darfst die Kinder sehen. Wenn der Sohn ins KKH kommt, wird sie gefragt, wer das Sorgerecht hat. Sie ist VERPFLICHTET, Dich über ernste Erkrankungen zu informieren (und das soll wohl bei einer Einweisung ins KKH gegeben sein!!). Sie darf allein gar keine Entscheidungen treffen!! - So, das dazu. Geh zu einem Anwalt. Du bekommst ggf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wenn es am Geld hapert. Es gibt bei jedem Amtsgericht eine Rechtsberatungsstelle. Die zweite Frage wegen des Verbots den Schwiegereltern ggü.: das ist schwierig. Wenn dem Kind nicht unmittelbar Gefahr droht, wird das nicht gehen. Besser wäre es, mit den Schwiegereltern und/oder der Kindsmutter über die Art des Umgangs (auf den Kopf hauen geht natürlich gar nicht!!) zu reden und Alternativen zu finden. Ein drittes Problem sehe ich aber, besonders im Bezug auf die 4Jährige, auch noch ... Ehrlich, für einen erwachsenen Menschen ist Deine Rechtschreibung und auch die Formulierung des Problems wirklich unzureichend. Das ist nicht negativ gemeint, aber als Vorbild für die Kinder würde ich ehrlich daran arbeiten. Es gibt bei den Volkshochschulen Kurse und mit etwas Mühe kann man hier viel verbessern. Wie gesagt, das ist nicht abfällig gemeint!! - Alles Gute!!

  • Lucky
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Vater hast du genauso ein Recht auf deine Kinder wir die Mutter! Wer hat dir denn den Floh ins Ohr gesetzt das du keinRecht auf deine kinder hast?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass du davon nichts erfahren hast, ist sicherlich nicht so schön. Ob es jetzt aber böse Absicht war oder es einfach mit der Kommunikation nicht gepasst hat oder es einfach nichts wirklich erwähnenswert ernstes war, sei einmal dahin gestellt, denn darum geht es gar nicht.

    Grundsätzlich hast du mit neuer Gesetzeslage nicht mehr nur die Pflicht, sondern eben auch das Recht, deine Kinder zu sehen, solange es kein anderweitiges Urteil dazu gibt.

    Es gibt mir ein bißchen zu denken, dass du nicht in die Wohnung deiner Noch-Frau darfst. Wenn es aufgrund eines Gerichtsbeschlusses ist:

    Du böser, schlechter Mann! Wie willst du dann deine Kinder vor dir selbst beschützen?!

    Wenn dem nicht so ist, dann entschuldige. Aber dann solltest du das dem Amt erklären und nicht deine Nochfrau dazu bedrängen, dass du in ihre Wohnung darfst. Das ist schlecht für euer Verhältnis und schlecht für die Kinder, denn die merken das und werden innerlich zwischen euch zerrissen.

    Euer Streit und eure Trennung... schön und gut. Aber zumindest einer von euch sollte die Größe besitzen und auf den anderen zugehen. Denn von dem, was du hier schilderst - seid ihr beide nicht unbedingt die besten Menschen/Eltern.

    Was der Streit damit zu tun hat? Mit dem Streit stellt ihr euch vor eure gemeinsamen Kinder und macht euch wichtiger als sie. Das ist nichts anderes als selbstvergessener Egoismus und zeugt nicht von Größe. Entschuldige bitte, dass ich das so sage, aber wenn euch das nicht klar wird, dann macht ihr nicht nur euch selbst das Leben schwer, sondern auch euren Kindern, Und die sind noch etwas länger auf der Welt als ihr.

    Als ihr euch für die Kinder entschieden habt, da habt ihr dies aus Liebe gemacht, aufgrund einer gemeinsamen Zukunft, die ihr euch vorgestellt habt. Dass ihr nicht mehr unter einem Dach wohnen könnt, entbdinet euch aber nicht von der Pflicht, die ihr damit eingegenagen seid, nämlich GEMEINSAM für eure Kinder zu sorgen.

    Und wenn das bedeutet, dass DU auf deine Frau und das Amt zugehst und grundsätzliche Zustimmung aussprichst, dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, sie das alleinige Sorgerecht hat, du dafür aber möchtest, dass die Kinder auch mit ihrem Vater aufwachsen können (und wenn es nur am WE, einmal im Monat oder sonst etwas ist), dann ist das die einzig richtige und einzig große Entscheidung, die ein liebender Vater für seine Kinder treffen kann.

    Sie brauchen euch beide, ja, abwer was sie vor allem brauchen, uist Sicherheit, ist Regelmäßigkeit und ist Harmonie in ihrem Leben. Streitet euch ruhig weiter, aber passt auf, dass eure Kinder da nichts von abkriegen. Dass sie nicht zum Bestandteil einer Rache werden. "Dann nehme ich dir die Kinder weg!" käme bestimmt nicht so gut bei euren Kindern an, wenn die das mitkriegen würden, oder?

    Also warum zu Teufel willst du nun die Großeltern da rausklagen? Das Jugendamt wird im Bilde sein und wenn sie die Großeltern nicht gutheißen, dann werden sie selbst etwas derartiges in die Wege leiten oder zumindest ein Auge darauf haben.

    Was würde deiner Ansicht nach wohl passieren, wenn du die da weg holen würdest, gerichtlich? Wird deine Ex da freudestrahlend mit dir zusammen arbeiten wollen, für das Wohl der Kinder? Und dich aus dem Krankenhaus anrufen? Eher unwahrscheinlich, oder?

    Also BITTE! Bevor du zukünftig irgend etwas machst:

    - Stelle ich meine bedürfnisse wieder vor die meiner Kinder?

    - Mache ich das aus Rache? Aus verletztem Stolz? Aus Wut, aus Trauer? Oder sonstigen Beweggründen?

    - Ist es sinnvoll, wenn die Kinder vom Vater hören, dass die Mutter doof sei (oder umgekehrt)? Was geben wir unseren Kindern durch unser Verhalten mit auf den Weg?

    - Ist das ein guter Weg, aus meiner Lebenspartnerin eine Erziehungspartnerin zu machen?

    BITTE, arbeitet da Hand in Hand. Es geht um eure Kinder, da hat niemand mehr Anrecht auf ein Kind, als der andere. Niemals (außer, man hat durch Untaten dieses Recht verwirkt). Ihr liebt euch zwar nicht mehr, aber ihr liebt eure Kinder. Und eure Kinder lieben euch und wollen euch beide haben. Zeige bitte zumindest deinen Willen für das beste für die Kinder, dann wird deine Ex das nämlich auch irgendwann machen (sobald sie gecheckt hast, dasss es dir um das Wohl der Kinder geht. Z.B. durch unformellen Verzicht auf Rechte etc.)

    Bittende Grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine Güte, das ist ja verdammt schwer zu lesen, kennst du keinen Punkt und kein Komma?

    Natürlich hast du ein Recht, deine Kinder zu sehen! Und natürlich hast du ein Recht darauf, zu erfahren, wie es deinen Kindern geht.

    Wenn deine Frau es nicht schafft, eine verbindliche Regelung mit dir zu vereinbaren -und sich daran zu halten- kann ein Familiengericht sie dazu verdonnern. Dazu musst du dich an das zuständige Jugendamt wenden. Das ist auch die richtige Adresse, wenn du das Gefühl hast, dass in der Familie deiner Frau jemand deine Kinder schlägt! Lass dich nicht gleich abweisen, und bleib vor allem immer sachlich, die wollen auch wissen, dass du wirklich Interesse an deinen Kids hast und nicht bloß da rumschimpfst, um deiner Frau eins auszuwischen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Sachlage scheint mir nicht so einfach zu sein und ich würde Dir raten, dich über einen Rechtsanwalt beraten zu lassen (wenn du kein Geld hast, kannst du Dir hier einen Beratsungschein ausstellen lassen, sodass die Rechtsanwaltskosten übernommen werden). Ich gehe davon aus, dass auch der Rechtsanwalt dir raten wird, den Kontakt zu deinen Kindern über das Jugendamt - evlt. sogar in Anwesenheit eines Jugendamtmitarbeiters - laufen zu lassen. So hast du dann einen unabhängigen Zeugen, wenn die Kinder Dir von Übergriffen erzählen. Es ist bestimmt keine leiche Situation für euch alle - ob es nun Deine Frau - die Großeltern oder die Kinder - was ihr Erwachsenen auf alle Fälle bedenken solltest, ist, eures Streitereien auf keinen Fall auf dem Rücken der Kinder aus zu tragen.

    Ich wünsche Dir, dass Du und Deine Kinder einen guten Weg miteinander findet.

    Bessi

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