Versicherung für eine private Party? S.D.?

Hallo,
ich möchte meinen 18. Geburtstag zusammen mit zwei Freunden feiern, die nur wenige Tage nach mir Geburtstag haben. Da wir wir nun mal zu dritt die Party veranstalten, rechnen wir damit, dass es eine recht große Feier wird mit vielen Gästen. Außerdem planen wir einen Raum/Halle etc. zu mieten.
Und wie man ja bekanntlich weiß, kann man dabei nicht ausschließen, dass etwas kaputt gehen könnte.
Daher würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, sich bereits im Vorfeld dagegen abzusichern. Z.b. durch Abschließung einer Versicherung (gesetzt dem Falle es gibt eine derartige Versicherung) oder andere Möglichkeiten sich abzusichern oder das Risiko möglichst gering zu halten.

2010-09-23T07:54:17Z

S.D. = siehe Details

Tom F2010-09-22T13:13:21Z

Beste Antwort

es gibt da eine eigene Veranstaltungsversicherung. Dort werden die ca-Personen gemeldet und schon kann es losgehen, wenn man die Prämie gezahlt hat. Gern mehr, wenn es gewünscht wird.

christabaars2010-09-25T15:53:17Z

Der jenige der auf dieser Party den schaden anrichtet, desen Hapftpflicht bezahlt
Oder der Besitzer seine versicherung für den Raum- must Du mit dem absprechen

Na hoffe das es eine tolle Paty wird ohne Randale und Schnapsleichen.

?2010-09-24T16:28:24Z

Da die Haftung für Vorfälle rund um die Party beim Veranstalter liegt, kann dies verbindlich nur von einem Anwalt geklärt werden. Die preisgünstigste Antwort (ca. 50,--€) erhältst Du von einer Verbraucher zentrale über deren Rechtsberatung. Möglicherweise werden die Dir eine Veranstalterhaftpflicht empfehlen. Ich kann nur raten zur Risikobewertung, Finger Weg von Versicherungsvertretern, die wollen in erster Linie verkaufen. Wenn es schief geht stehst Du mit Deinen Freunden allein da

Maya ♥2010-09-23T08:47:59Z

Dafür kommt in erster Linie die Haftpflichtversicherung auf. Wenn du den Raum mietest, dann also deine Haftpflichtversicherung.

Euer Gerhard!2010-09-22T18:19:59Z

Mit S.D. meinte er sicherlich "siehe Details".
Zu der Frage. Nun, dafür hat man sich die schöne Haftpflicht einfallen lassen. Problem an der Sache bei einer Miete von einem Saal: Der Mieter haftet in erster Linie. Sollte es aber wirklich zu (willkkürlichen) Sachschäden von Gästen kommen, so habt ihr die Möglichkeit diese zur Rechenschaft zu ziehen, notfalls sogar anzuzeigen.

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