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Ein Fall für die Versicherung.....?
Mein temperamentvoller und überaus freundlicher (knapp 12 Monate und recht groß---ab Schulter ca 70 cm )Hund, begrüßte heute Vormittag recht stürmisch unseren Nachbarn. Dieser Mann
trug seine Brille (teures Stück) nicht auf der Nase (wo sie hingehört), sondern im frischgestylten Haar. Er bückte sich runter, um meinen Hund(der angeleint war) abzuwehren. Plumms... .....viel doch glatt die Brille vom Kopf. Mein Hund hat
weder den Kopf des Nachbarn, noch die Brille berührt. Sie viel
einfach runter... Der nette Mensch stellt fest, dass seine Brille
nach dem Sturz beschädigt ist und möchte, dass wir diesen Unfall unserer Versicherung melden.
Hmmmm....ist dies tatsächlich ein Fall für die Versicherung???? Oder nur Abzocke???Was meint Ihr dazu??
Das Schauspiel hat sich vor dem Haus abgespielt.....der Hund wurde relativ kurz gehalten.....der Nachbar hätte ausweichen können....war Platz satt...
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gib dem Nachbar Deine Policennummer und schildere den Fall Deinem Versicherungsagenten aus Deiner Sicht.Ob die Versicherung dann zahlt oder nicht,dafür kannst Du dann nichts mehr.
Allerdings solltest Du schon darauf achten,daß Dein Hund diese elenden Anspring-Attacken unterläßt.Erziehungssache, nichts weiter.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich würde es auch der Vers. melden.
Wenn die ablehnt, bist Du nicht die böse!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er hat kein Recht auf Ersatz, es hat ihm ja keiner gesagt,das er sich zum Hund bücken soll und Platz zum ausweichen hatte er auch.
Ruf doch mal bei deiner Versicherung an und frage da nach.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, auf keinen Fall.
Der Mann hätte sich weder bücken müssen, noch so nah an den angeleinten Hund gehen, daà er ihn dann abwehren muÃ.
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- LolaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen, bin ich der Meinung, daà du Sorge tragen muÃt, daà dein Hund niemanden anspringen kann. Warum muÃte der Mann den Hund abwehren, warum hast du als Hundehalter nicht reagiert und den Hund zur Seite genommen?
- andras_8Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Eine sehr gute Frage.
Hier kommt es wirklich darauf an ob der Nachbar so angesprungen wurde, dass er den Hund abwehren MUSSTE, oder nicht... im Zweifel kann das nur ein Richter klären
- özlemLv 6vor 1 Jahrzehnt
@Bianca K.
dem genannten Ratschlag solltest du wirklich mal nachkommen!
@Frage
es kommt wohl auch drauf an, wie genau die Sache abgelaufen ist. Hattest du den Hund auf Distanz zum Nachbarn und hat er durch eigene Aktion die Distanz verringert oder konnte dein Hund an der Leine nah genug ran, dass er eine Abwehrreaktion für angebracht hielt?
Es kann auch schlieÃlich sein, dass ihr beide durch eine Enge aneinander vorbei musstet, da könnte es tatsächlich ein Versicherungsfall sein.
Ich würde meine Haftpflicht anrufen und nachfragen, wie das aussieht. Nenn auch ruhig deine Besorgnis, dass es sich um einen versuchten Betrug handelt. Erklär die Sachlage Detailgenau, dann können dir die Berater genau sagen, ob das ein Haftpflichtfall ist oder nicht.
Eine gute Versicherung wird dir hier auch anständige Antworten bieten können.
Ich würde nicht von vornherein abblocken, weil das den nachbarschaftlichen Frieden stören könnte. Deine Versicherungsbeiträge steigen dadurch ja nicht.
- TolulaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Dann mach das mal. Du bekommst RuckZuck einen Antwortbrief mit einer Ablehnung, da Brillengeschichten, ... auch gerne zum Betrug genutzt werden und somit eigentlich fast immer zu 100% nicht übernommen werden.
Aber, ganz ehrlich muss ich dir sagen, dass dein Nachbar, nachdem was du geschrieben hast, ein A.... sein muss. Kann sich ja nur um einen Geldgeilen handeln oder einen der immer so viel wie möglich rausholen will ODER dir eines auswischen will. Evtl. mag er ja auch keine Hunde und wieder ein weitere Grund dir eins auszuwischen, ...
Ausserdem ist er es nach deiner Schilderung selber schuld und muss es also seiner eigenen Versicherung melden. Man muss doch generell davon ausgehen, dass die runterfällt, wenn er die auf dem Kopf hat, egal ob er vom Hund begrüÃt wir, was trinkt oder die Birne generell bewegt.
@Bianca K: halt doch einfach mal für kurze Zeit deine Fre ... . Man weiss ja mittlerweile wie du zu Tieren bzw. Hunden stehst. Deine Daumen für jeden hättest du dir auch behalten können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo, Du schreibst der Hund ist ziemlich groà und er begrüÃte den Nachbarn stürmisch..... Da ist wohl ein bücken oder abwehren Reflex, denke ich. Wenn so ein groÃer Hund kommt, den man evtl auch noch nett findet und begrüÃen möchte, dann bückt man sich schon mal - und weicht nicht aus. Ich denke, schon im Sinne gegenseitiger Rücksicht, willst Du es wegen eines Versicherungsfalles auf einen Nachbarschaftsstreit hinauslaufen lassen? Wegen einer Brille? Sei kompromissbereit, vielleicht brauchst Du mit einem so grossen Hund ja auch einmal seine Kompromissbereitschaft! Alles Gute.
LG Susanne
- IrisLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
nun, so wie du es schreibst, erkenne ich da ein paar Dinge, die sich widersprechen.
"Stürmische BegrüÃung"
"Platz satt"
"Abwehrhaltung durchs Bücken"
Also meine Meinung (bin selber Hundehalterin von zwei extremen Wusslern) und bin der Meinung, dass stürmisches BegrüÃen immer heitÃt: " Zug auf der Leine" eventuell sogar "aufstellen des Hundes"
So erlebe ich jedenfalls sehr oft.
Und das Bücken ist oft eine automatische Abwehrhaltung, jedenfall für Leute, die nicht wissen, wie man sich in einem solchen Fall zu verhalten hat. Daraus kannst du ihm keinen Vorwurf machen.
Ich finde, die Situation war für euch beide überraschend.
Und ob der Typ jetzt seine Brille auf der Stirn oder auf der Nase trägt , ist ansich wurscht, denn auch von der Nase kann sie runterfallen.
Schau, du bist versichert, was passiert dir denn?
Und, wieso glaubst du, dass er abzocken will, wenn die Brille doch eine Schaden hat.
AuÃerdem übernimmt die Versicherung grundsätzlich nur den Zeitwert der Brille, egal wie teuer sie mal war.
Zum nachbarschaftlichen Frieden würde ich es melden.
Und - nunja, halte deinen Hund kurz, dann passiert auch ein stürmisches BegrüÃen nicht mehr.
Das ist nicht böse gemeint was ich schreibe.
Ãberlege es dir doch noch mal.
LG
Iris
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenns ein guter nachbar ist.dann melde es der versicherung.
Wenn du ihn nicht leiden kannst,dann hat er pech gehabt.