Vermieter haftet nicht für einen Wasserrohrbruch. Könnt Ihr das Urteil nachvollziehen?
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duisburg-Vermieter-muss-Wasserrohre-nicht-regelmaessig-inspizieren.news10196.htm
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Duisburg-Vermieter-muss-Wasserrohre-nicht-regelmaessig-inspizieren.news10196.htm
BoehsaFreunt
Beste Antwort
Also einige hier sollten den Artikel schonmal richtig lesen.
Es geht dort nicht um Schadensersatz wegen Wasserschäden in der Wohnung, sondern allein um die Erstattung der Fahrkosten des Mieters, da er während der Instandsetzung woanders wohnen musste.
Da der Vermieter den Wasserrohrbruch nicht verschuldet braucht er auch diesen Schadenersatz nicht zu zahlen. Geht mMn voll in Ordnung das Urteil.
In dem gesamten Text geht es nicht darum, wer die Kosten für die Renovierung übernimmt, oder sonstiges. Einfach mal richtig lesen, meine Damen und Herren hier.
Interessant wäre sicherlich, ob der Mieter für die Zeit der Unbewohnbarkeit Miete zahlen musste usw. aber davon steht da nichts.
Also nicht künstlich aufregen, sondern lesen lernen ;)
Anonym
wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer es dann noch versteht hat den entsprechenden Ãberblick.
In diesem Urteil ging es nicht darum, daà der Wasserschaden vom Mieter bezahlt werden musste.
hat er auch nicht. Sondern er wollte Schadenersatz geltend machen und das wurde richtigerweise vom Gericht abgewiesen.
Sprendlinger
Haften muss man nur wenn man einen Fehler gemacht hat. Da die Wohnung unbewohnbar ist, braucht man keine Miete zu zahlen. Schäden an den eigenen Möbel trägt die Hausratversicherung. Die erhöhten Fahrtkosten sind eigenes Risiko.
Dazu sollte man aber bemerken, dass fast alle Häusern eine LW Versicherung haben, die von den Mietern über die Nebenkosten zu zahlen ist Diese übernimmt Schäden am Haus, teilweise auch die Notunterkünfte in seltenen Fällen sogar die Möbel des Vermieters. Sie tritt sogar ein, wenn ein anderer Mieter seine Waschmaschine nicht richtig angeschlossen hat und es zu einem Wasserschaden kommt.
Anonym
ja das ist so und für schäden die das hause betreffen ist die gebäudeversicherung zuständig. wenn du während der garantiezeit deinen wagen in die werkstatt bringen muÃt, bekommst du auch keine entschädigung für den zeitaufwand etc.
wow
das Urteil ist nicht annähern nachvollziehbar, zumal es sich hier um Schäden an der Mietsache handelt, welche dem Mieter nach dem Verursacher-Prinzip sowie nach Art und Umfang nicht zugemutet werden können. So können z.B. von einem Wasserschaden betroffene Wand oder FuÃböden bei der Sanierung in die Tausende Euro gehen. Auch wäre nach diesem Urteil jede Haftpflicht-Versicherung auf Vermieterseite fein raus, weil sie nicht eintreten muÃ. Nach meinem Dafürhalten haben hier Dummköpfe "geurteilt". Es bleibt zu hoffen, daà der weitere Klageweg beschritten wird, um das Urteil entsprechend zu korrigieren.