Müssen Menschen, die vor Gericht ein Schweigerecht haben nicht aussagen, im Falle eines Justizirrtums?
Priester (insbes. kath.), Journalisten, Ärzte müssen (eventl.) dürfen keine Aussagen machen über die Informationen, die sie durch ihren Job erhielten.
Doch was ist im Falle einer Verurteilung eines Unschuldigen? Müssen Priester u.a. dann nicht zumindest den Hinweis geben, dass die verurteilte Person unschuldig ist? Ausgehen tue ich nun davon, dass die verurteilte Person nicht über das Wissen des Schweigepflichtigen weiß.
Danke für Antworten.