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JayJoe fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Aussage verweigern vor Gericht?

Kann ich die aussage verweigern wenn der angeklagte mein cousin ist ?

12 Antworten

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  • Beste Antwort

    Nein, der Verwandtschaft Grad ist zu gering.

    Du kannst die Aussage verweigern, wenn du dich selber einer Straftat bezichtigen müsstest.

    Du kannst die Aussage verweigern, bei Verwandtschaft ersten Grades.

    PS werden dir falsche Erinnerungslücke nachgewiesen, hast du eine Straftat begangen.

    http://www.niedersachsen.de/master/C8470050_N10487...

    http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das grundsätzliche Zeugnisverweigerungsrecht, abgestellt auf die verwandtschaftliche Beziehung, kann hier deshalb nicht greifen, weil ein

    Cousin nach juristischem Begriff ein Verwandter 4.Grades ist und das Verweigerungsrecht nur bis zum 3.Grad geht -

    Das Aussageverweigerungsrecht betrifft den Zeugen - also Dich - persönlich - bedeutet, daß Du zu bestimmten Fragen, mit denen Du Dich selbst strafrechtlich belasten könntest, nicht beantworten mußt -

    Ansonsten ist fehlende Erinnerung nicht strafbar - allerdings können einem Aussagen - eigene oder Dritter z,B. vor der Polizei - vorgehalten werden , um die Erinnerung aufzufrischen -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die anderen haben alles wesentliche ja schon geschrieben. Nur zur Ergänzung: häufig wird bei Zeugen mit nicht nachvollziehbaren "Erinnerungslücken" vom Staatsanwalt oder Verteidiger (je nachdem, wem es nutzt) der Antrag auf Vereidigung gestellt. Stimmt dem der Richter zu (und das ist die Regel, da ansonsten ein Berufungsgrund entstehen könnte), ist der Zeuge zu vereidigen. Spätestens dann könntest Du Deine Erinnerungslücken schließen, sprich die Wahrheit sagen. Wenn nicht und Dir kann später nachgewiesen werden, dass Du Tatsachen weggelassen hast, wirst Du selbst angeklagt, wobei bei Meineid der Strafrahmen mit einem Jahr MINDESTfreiheitsstrafe beginnt. Vorher ist das bewusste Weglassen auch schon strafbar, nennt sich dann uneidliche Falschaussage und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

    Überleg Dir also ganz genau vorher, wie weit Du Deinen Cousin schützen willst. Nicht das der freigesprochen wird und letztlich Du selbst im Knast landest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das darfst du nicht, jedenfalls nicht weil der angeklagte dein Cousin ist, du darfst nur verweigern wenn du dich selbst Belastest.

    Mfg

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Bezeichnung "Angeklagter" deutet darauf hin, dass es um einen Strafprozess geht. Also ist §52 StPO einschlägig.

    Nach meinem Verständnis ist der Cousin ein Verwandter vierten Grades, und somit besteht kein Zeugnisverweigerungsrecht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    soweit ich weiß nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du schon Angabe gemacht hast, dann siehts nicht gut aus.

    Aber sonst würde ich mich an nicht erinnern, solltest du die Aussage nicht verweigern können. Denn alles was du sagst muss der Wahrheit entsprechen und wenn man was nicht genau weis, kann man auch nichts dazu sagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, oder wenn du dich nach §55 StGB bei einer Aussage selbst belasten würdest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, weil du mit ihm verwand bist

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dirk hat zu 100% recht.

    Falls sie den Cousin nicht anerkenne, dann weisst du halt nix mehr.

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