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Müssen Menschen, die vor Gericht ein Schweigerecht haben nicht aussagen, im Falle eines Justizirrtums?
Priester (insbes. kath.), Journalisten, Ärzte müssen (eventl.) dürfen keine Aussagen machen über die Informationen, die sie durch ihren Job erhielten.
Doch was ist im Falle einer Verurteilung eines Unschuldigen? Müssen Priester u.a. dann nicht zumindest den Hinweis geben, dass die verurteilte Person unschuldig ist? Ausgehen tue ich nun davon, dass die verurteilte Person nicht über das Wissen des Schweigepflichtigen weiß.
Danke für Antworten.
2 Antworten
- SokratesLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein Zeuge muss aussagen. Aber ein Zeuge, der von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, darf über solche Dinge nicht aussagen, es sei denn, in einem Strafprozess würde der Angeklagte ihn von der Schweigepflicht entbinden (der Angeklagte darf das).
Ein Priester oder ein Arzt dürfen also vom Angeklagten von ihrer Schweigepflicht befreit werden.
Wenn also ein Priester oder ein Arzt wirklich den Angeklagten entlasten kann, wird der Angeklagte das auch genehmigen.
Die von Dir gezeichnete Konfliktsituation stellt sich also so dramatisch nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solche Personen können durch den Betroffenden(Geschädigten, Angeklagten oder Zeugen) schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden.
Dann dürfen diese Personen aussagen. Sie müssen es aber nicht.