Anonym
Beste Antwort
Klasse I und IV (vier) sind identisch (wenn bei 4 nicht extra ein Faktor gewählt wurde).
Sandra A
4 und 1 ist steuerlich betrachtet der gleiche Abzug, ob Du was rausbekommst hängt von Deinem Ein kommen und den WErbungskosten ab, kann man also pauschal nicht beantworten.
Wenn Du das ganze Jahr immer gleich viel verdient hast und keine nennenswerten Werbungskosten hast, könnte höchstens eine minimale Erstattung bei rauskommen.
Also einfach mal bei Elster eingeben und rechnen lassen.
Abschicken nur, wenn wirklich eine Erstattung rauskommt, sofern Du nicht zu einer abgabe verpflichtet bist
.**.
1 und 4 macht faktisch keinen Unterschied.
wolf51de
zwischen Klasse IV und I gibt es zunächst mal keinen Unterschied.
Amazing_Girl
Bei Lohnsteuer Klasse 1 muss man froh sein, wenn das Finanzamt nicht noch was fordert.
Es kommt auf den Verdienst an und was man beim Lohnsteuerausgleich absetzen kann.