Wir wollten heute unterwegs eine Kleinigkeit essen. In einem Cafe bestellten wir Currywurst mit Pommes. Unabhängig voneinander fanden wir beide, dass die Wurst komisch bzw. verdorben roch. Wir reklamierten, aber die Chefin wurde noch frech. Wir haben bezahlt und mussten uns noch beschimpfen lassen. Ein Stück der Wurst haben wir eingepackt. Kann man was tun - außer hoffen, dass uns nicht noch schlecht wird? Oder hat man als Gast überhaupt keine Rechte mehr?
2010-07-25T23:58:11Z
Ich denke auch, wir haben einen Fehler gemacht, indem wir erst bezahlt und dann reklamiert haben. Wir hatten nämlich vorher schon reklamiert, weil die Wurst fast kalt war. Da fehlt einem wohl das nötige Selbstvertrauen, um sich in solchen Fällen durchzusetzen.
Anonym2010-07-25T07:13:53Z
Beste Antwort
ihr habt einen riesigen fehler gemacht... ihr hättet die "gastronomin" beschimpfen sollen...! und bezahlt hätte ich schon gar nix... hätte die doch die polizei rufen sollen, dann wärs zu einer anzeige gekommen, und ihr hättet euch an der anzeige beteiligen können.... etwas verdorbenes einzupacken und mitzunehmen ... das ist dann kein beweisstück mehr..!
@almkicker .. in derartigen fällen gibts keine rücksicht, oder ruf nach dem ornungsamt usw, da gibts nur verbale brutalität.. man würde sich gegenüber einem räuber auch erwehren, warum also nicht gegenüber solchen leuten mit bestimmtheit auftreten..?
du kannst zum gesundheitsamt gehen und das melden oder es gibt bei dir bestimmt den wirtschafskontrolldienst gebe die adresse an wo du das verzehrt hast da wird ganz schnell eine kontrolle durch geführt viel glück das musst du dir nicht bieten lassen so was ist ne frechheit
Was wollt ihr schon machen? Die Gastronomin wird alle ''Beweise'' vernichtet haben, geht einfach nicht mehr in das Cafe und erzählt allen Leuten die ihr kennt, es sei schlecht! LG
Die eingepackte Wurst nützt euch nicht als Beweis. Die kann ja von sonst wo her sein.Die einzige Möglichkeit die sehe ist die, einen dritten in das Cafe zu schicken und Currywurst zu bestellen. Der sollte dann erst probieren, wenn erforderlich reklamieren, bei negativer Reaktion unauffällig die Polizei rufen.