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Wurst im Restaurant roch verdorben, was tun?

Wir wollten heute unterwegs eine Kleinigkeit essen. In einem Cafe bestellten wir Currywurst mit Pommes. Unabhängig voneinander fanden wir beide, dass die Wurst komisch bzw. verdorben roch. Wir reklamierten, aber die Chefin wurde noch frech. Wir haben bezahlt und mussten uns noch beschimpfen lassen. Ein Stück der Wurst haben wir eingepackt.

Kann man was tun - außer hoffen, dass uns nicht noch schlecht wird?

Oder hat man als Gast überhaupt keine Rechte mehr?

Update:

Ich denke auch, wir haben einen Fehler gemacht, indem wir erst bezahlt und dann reklamiert haben. Wir hatten nämlich vorher schon reklamiert, weil die Wurst fast kalt war. Da fehlt einem wohl das nötige Selbstvertrauen, um sich in solchen Fällen durchzusetzen.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ihr habt einen riesigen fehler gemacht... ihr hättet die "gastronomin" beschimpfen sollen...!

    und bezahlt hätte ich schon gar nix... hätte die doch die polizei rufen sollen, dann wärs zu einer anzeige gekommen, und ihr hättet euch an der anzeige beteiligen können....

    etwas verdorbenes einzupacken und mitzunehmen ... das ist dann kein beweisstück mehr..!

    @almkicker .. in derartigen fällen gibts keine rücksicht, oder ruf nach dem ornungsamt usw, da gibts nur verbale brutalität..

    man würde sich gegenüber einem räuber auch erwehren, warum also nicht gegenüber solchen leuten mit bestimmtheit auftreten..?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Wurst als Beweismittel ist es wohl nicht mehr. Wenn sie schon schlecht WAR und sie jetzt dann noch in einer Serviette eingewickelt war,in die tasche und dann wer weis wie lange noch herumtragen. Das geht nicht mehr zur Untersuchung.Leider.

    Beschimpfen müsst ihr aber bestimmt nicht lassen. Alerdings ist der weg zur POLIZEI nicht der Richtige.Erst mal beim Gewerbe Amt vorsprechen.NICHT SCHREIEN UND STREITENANFANGEN.Ruhig und sachlich einfach die Fakten vorbringen. Nichts dazumachen aber auch nichts weglassen.Die Behörden sind selber daran interessiert das die schwarzen Schafe der Branche ausgemistet werden. Und die gibt es ja, ganz ohne zweifel.

    Wäre es ein guter Betrieb gewesen hätte die Chefin ganz anders reagiert. Es kann ja was vorkommen, auch im Gastgewerbe arbeiten Menschen und nicht Roboter. Eventuell noch einmal eine Aussprache suchen, jetzt hat ja vielleicht jeder beruhigt. Und wenn sie nicht will,muss sie eben mit den Konsequenzen rechnen.Und die kommen,verlass dich drauf.

    Quelle(n): 35 Jahre Küchenchef
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    als gast hat man rechte- stimmt!

    man sollte natürlich auch wissen,wann sie anzuwenden sind!

  • vor 1 Jahrzehnt

    denk mal gegen dieses restaurant hast du keine chance

    aber erzähle jedem der es hören will, oder auch nicht hören will von euren erfahrungen

    mundpropaganda ist die beste werbung, auch wenn sie negativ ist, so etwas spricht sich rum

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Was wollt ihr schon machen? Die Gastronomin wird alle ''Beweise'' vernichtet haben, geht einfach nicht mehr in das Cafe und erzählt allen Leuten die ihr kennt, es sei schlecht!

    LG

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest morgen beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen und den Vorfall schildern.

    Dann werden die notwendigen Maßnahmen veranlasst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst im ruhigen Ton versuchen. Wenn nicht möglich, Ordnungsamt anrufen. Oder so wie HEUTE Polizei verständigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten du schilderst dein Problem beim Gesundheitsamt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du kannst zum gesundheitsamt gehen und das melden oder es gibt bei dir bestimmt den wirtschafskontrolldienst gebe die adresse an wo du das verzehrt hast da wird ganz schnell eine kontrolle durch geführt viel glück das musst du dir nicht bieten lassen so was ist ne frechheit

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die eingepackte Wurst nützt euch nicht als Beweis. Die kann ja von sonst wo her sein.Die einzige Möglichkeit die sehe ist die, einen dritten in das Cafe zu schicken und Currywurst zu bestellen. Der sollte dann erst probieren, wenn erforderlich reklamieren, bei negativer Reaktion unauffällig die Polizei rufen.

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