Dürfen die Eltern meiner Ex Frau Geld von mir einfordern?

Es geht um meinen Bruder.
Der ist jetzt seit 3 Jahren geschieden.
Nun fordern die Eltern der Ex Frau 10 000€ weil sie dem ( Damals noch verheiratet) Paar gegeben haben um Schulden aus zu gleichen.
( Umbau).
Jetzt nach 3 Jahren fordern sie das Geld von meinen Bruder.
Dürfen sie das?
Gibts hier einen Paragraphen? Wäre schön um ihn aus drucken zu können.
Wer kennt sich hier aus?
Danke schon mal im Voraus.

2010-07-05T01:40:20Z

@ Jens,gibts hier im Netz auch was drüber wo das steht???
Dann könnte ich es ihm ausdrucken.

2010-07-05T01:46:57Z

Hier sind keine Belege da.

2010-07-05T01:48:19Z

wenn die forderung nicht austehen würde-würde ich wohl kaum hier fragen.
Wenn sie zurück bezahlt wäre ,frägte ich hier nicht.

2010-07-05T02:24:42Z

Das Geld hatte seine EX Frau geschenkt bekommen von Ihren Eltern.

2010-07-05T02:32:26Z

NOCH WAS ZUR INFO:
Die Wohnung befindet sich im Haus meiner Eltern.
Das Haus gehört noch meinen Eltern.
Also wurde das Geld für den Umbau verwendet.Das widerum ist aber das Haus von meinen Eltern.
Wer muss nun dafür auf kommen???

2010-07-05T05:00:12Z

@mytilena: Danke für deine Ausführliche Antwort.
Schlimm finde ich,das die Ex Schwiegereltern bei meinen Eltern anrufen und das Geld von Ihnen fordern.
Die haben doch damit am allerwenigsten zu tun.

Ulli2010-07-05T01:41:33Z

Beste Antwort

Geschenkt ist schon seit längerer Zeit nicht mehr geschenkt. Im Erbrecht nicht und im Scheidungsrecht auch nicht. Dein Bruder sollte sich rechtlichen Beistand suchen.

trotzdem!2010-07-05T04:24:29Z

Wenn es darüber nichts schriftliches gibt, also einen Vertrag mit der Unterschrift deines Bruders, dann haben die Schwiegereltern Pech.
Mein Ex schuldet mir auch ca. 2000 Euro. Da es nichts schriftliches gibt (hielt ich damals nicht für nötig) werde ich das Geld nie wieder sehen.

Anonym2010-07-05T03:54:48Z

Also, ich kenn das nur so, dass Geld der Eltern nicht in die Zugewinngemeinschaft fällt. Es gehört definitiv der Frau Deines Bruders und dies hätte bei der Scheidungsauseinandersetzung berücksichtigt werden müssen.
Ergo: Die Forderung der ehemaligen Schwiegereltern ist moralisch (?) begründet aber nicht rechtlich.

Robert S2010-07-05T01:59:18Z

Da es ein eindeutiges Urteil vom Bundesgerichtshof gibt, können die Ex Schwiegereltern das Geld zurück forden.
So bleibt dein Bruder den Weg zum Anwalt nicht erspart oder es könnte eine gütliche Einigung mit den Schwiegereltern geben im Voraus.

Persönlich habe ich auch nie Geld von meiner Mutter oder den Schwiegereltern genommen und meine Frau als Heimat Vertriebene hat auch nicht das ihr zustehende Geld vom Staat genommen.
Habe alles nur mit dem Sold vom Niederländischen Militär, damals ein junger Leutnant, bestritten und kam so Schuldenfrei in unserer Ehe.

Wegen dem Geld gehen fast alle Freundschaften in den Brüchen.

Anonym2010-07-05T01:43:01Z

Das kann man doch mit den wenigen Informationen nicht beantworten:

"Gegeben" heisst was - geliehen oder geschenkt?
Gibt es darüber etwas schriftliches?
Steht denn die Forderung wirklich noch aus - oder wurde sie inzwischen zurückgezahlt?
Falls ja - gibt es darüber Belege, Kontoauszüge oder dergl.?

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