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Was muss ich tun damit die ARGE mir eine Wohnung zahlt?

Hallo Leute,

ich bin 22 Jahre alt und habe ein Kind. Ich wohne mit meinem Freund zusammen aber möchte mich jetzt trennen. Da er bis jetzt unser Lebensunterhalt gezahlt hat, habe ich nie vom Staat Gelder bezogen. Jetzt meine frage wie muss ich es anstellen, damit die ARGE mir eine Wohnung gibt? Soll ich einfach nach einer Wohnung suchen die in dem Preis passt und dann dort hin gehen wenn ich ein Wohnungsvertrag hab?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten :)

15 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Dein Freund (Ex-Freund) ist NICHT für dich und dein Kind unterhaltspflichtig. Das ist nur der KNIDSVATER!!!

    Beim Jobcenter (früher hieß die Arge) musst du, um Leistungen zu beziehen, 25 Jahre und älter sein und vermittelbar.

    25 bist du nicht und ob du vermittelbar bist (Alter des Kindes) kann ich nicht sagen.

    Das JC ist NICHT für dich zuständig. Die schicken dich zu deinen Eltern; die sind nämlich für dich zuständig, bis du 25 bist.

    Geh zum Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt zahlt den Unterhalt fürs Kind und holt ihn sich vom Kindsvater wieder.

    Arbeitet der Kindsvater, bzw hat er Einkommen?

    Dann schalte einen Anwalt ein wegen Unterhalt. Kann unter Umständen höher sein als der Vorschuss vom Jugendamt, je nach Einkommen des Kindsvaters.

    Das Jugendamt gibt dir auch ein Schreiben mit für das Sozialamt. Dort kannst du Leistungen beantragen. Ob du sie erhältst, kommt auf die Faktoren an. Verdienen deine Eltern genug, holt man sich das Geld dort wieder. Vom Kindsvater den Kindsanteil.

    Ob du dann in ein betreutes Wohnen kommst, oder schon selbständig eine Wohnung beziehen darfst, entscheidet das Jugendamt.

    Suchst du einfach so ne Whg und unterschreibst den Mietvertrag, musst du sehen, wie du die Miete stemmst. Übernommen wird sie SO jedenfalls nicht.

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Die ARGE gibt dir keine Wohnung.

    Dein Freund ist, wenn er der Kindesvater, zu Unterhaltsleistungen verpflichtet.

    Also:

    Erster Schritt:

    Hole dir einen Titel, der den Kindesvater 30 Jahre lang auf Unterhaltszahlungen verpflichtet,

    auch wenn er im Moment nicht zahlen kann.

    Denn auch du bist auch verpflichtet, vom Gesetz her, jede Möglichkeit auszuschöpfen.

    Und Kindesunterhalt geht vor jede andere Leistung.

    Dann, wenn du wegen des Kindes keine geregelte Arbeit aufnehmen kannst,

    wende dich an die "ARGE", die dich dann wiederum an die für dich entsprechenden Stellen verweisen wird.

    Ja, es ist viel Rennerei und Papierkram,

    aber, 40 Millionen Menschen in diesem Lande müssen auch jeden Tag

    ihr Popöchen für mißgelaunte Chefs hinhalten

    und sich mit miesen Löhnen zufrieden geben.

    Und die haben keine Bock, auch noch so einfach

    Leute, die "was muß ich anstellen,damit ich was bezahlt bekomme"

    durchzufüttern...

  • aeneas
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn denn die ARGE fuer Dich zustaendig ist, dann geh' hin und hol' Dir Auskunft aus erster Hand.

    Du must doch nicht ins Frauenhaus, um Auskunft zu erhalten, welche Voraussetzungen zu erfuellen sind, um von der ARGE eine Wohnung fuer Dich und Dein Kind bezahlt zu bekommen. Das ist Bloedsinn.

  • vor 8 Jahren

    Hoffentlich hast Du Deine Schule beendet, eine Ausbildung genossen und einen Beruf vorher gehabt, jetzt arbeitslos. Dann könntest Du Geld von der Arge bekommen. Ansonsten alles Nachholen, dann gibt es kein Geld. Denn der Staat kann nicht alles finanzieren. Unterhalt für Dein Kind bekommst Du von dem Kindsvater. Kindergeld bekommst Du vom Staat. Ansonsten zurück zu den Eltern.

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ist der Eine weg muss der andere bezahlen, ich hoffe Du kriegst keine Knete und bestreite Dein Leben einmal alleine!

    Wir suchen keine Sozial-Schmarotzer!

  • vor 8 Jahren

    Wie wäre es mit Arbeit anstatt der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen?

    Entschuldige, was für eine abwegige Idee! Wer Zeit hat, Fragen bei Clever zu stellen, der hat auch Zeit für einen Job.

  • vor 8 Jahren

    Mit 22 Jahren so eine Frage nach dem Motto: Was muss ich tun, damit Arge Whg. bezahlt ist schon unverschämt. Suche dir einen Job und warte nicht auf gebratene Tauben.

    Krieg dein Leben auf die Reihe, der Staat und damit Steuerzahler ist nicht dazu da, um dir ein angenehmes Leben zu bereiten. Deine Erwartungshaltung ist schon dreist.

  • vor 8 Jahren

    Glaube kaum, wenn Du noch nie gearbeitet hast, wirst'e von der ARGE auch keine Wohnung zu gewiesen bekommen. Musst schon zu Sozialamt gehen und dort Deinen Antrag stellen.

    Viel Glück.

  • Verena
    Lv 6
    vor 8 Jahren

    Du gehst zuerst zum Amt und beantragst dort Hartz IV. Dann siehst Du schon, welche Leistungen Du beziehen wirst. Bzw. sprichst Du mit dem Sachbearbeiter über Deine Situation. Und die passende Teilzeitstelle schlägt Dir dieser dann schon vor, dass Du etwas dazuverdienst.

    Wie alt ist Dein Kind?

    @Faust: So einen Schmarrn habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Du kannst nicht einfach hergehen und DIr einen Titel "holen", da muss der Vater schon erst mal seine Zahlungen eingestellt haben. Und davon ist hier ja nicht die Rede..

  • vor 8 Jahren

    Eine Wohnung kriegst du Problemlos.Du musst nur sehr lange suchen bist du die richtige gefunden hast,die in den Preisrahmen vom Amt liegt.Denn du bist leider nicht der einziger der eine Wohnung benötigt.

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