Darf man eigentlich Mash-Ups, Bootlegs besitzen?
Das ineinanderkopieren mehrerer Teile eines Musiktitel verstößt gegen Urhebergesetze. Das der Mixer sich teilweise strafbar macht ist klar. Aber darf man das gemixte dann als Hörer besitzen?
Das ineinanderkopieren mehrerer Teile eines Musiktitel verstößt gegen Urhebergesetze. Das der Mixer sich teilweise strafbar macht ist klar. Aber darf man das gemixte dann als Hörer besitzen?
DJ-D-M!LE
Beste Antwort
Ja klar.
Weil es giebt so viele Dj´s und jeder Anfänger macht gleich einen Remix oder Mashup.
Klar es verstöst gegen das Urheberrecht §?
Aber solange du deinen Mashup nicht verkaufst oder Kostenpflichtig als Download freigiebst bekommst du keine Probleme.
Möchtest du aber jedoch es verkaufen nim Kontakt mit der Plattenfirma oder den Interpreten auf...
vieleicht erlauben sie es dir.
Oder du machst einfach eine Qualifikation zum Dj. Hat aber fast niemand - Auser Dj-BoBo, Dj-Ötzi, David Guetta, Rockstroh usw.