Darf das Ordnungsamt das?

Gestern war ich mit nem Kumpel aufm Fanfest zum Fußball gucken
und da wir dringend pinkeln mussten sind wir draußen vorher noch auf die andere Straßenseite gegangen und haben in die Büsche gepinkelt. Ist zwar nicht ok aber naja mussten halt dringend Dann kamen da zwei Typen vom Ordnungsamt und meinten sie haben uns gesehen und wollten unsere Personalien aufnehmen. Hatten aber beide unsere Ausweise nicht mit und das ihnen gesagt. Der Typ meinte dann er glaubt uns nicht und meinte wir wollten uns wohl der Personalienaufnahme entziehen. Und dann fasst er mir einfach in die Gesäßtaschen und schaut nach ob ich das was drin hab wie n Ausweis. Da wir nix dabei hatten hat er uns dann nur verwarnt und wir durften gehen. Aber mal vom Ding her: Was fällt ihm ein mich zu durchsuchen? Das darf doch nur die Polizei oder nicht? Und auch nur wg Drogen oder Waffen oder so Bzw hätte er mich erstmal fragen müssen. Türsteher oder Sicherheitsleute dürfen einen doch auch nur duchsuchen wenn man einwilligt. Man kann am Eingang ja auch sagen ne das will ich nicht und geht dann halt wieder.

2010-06-24T12:15:51Z

@ Wall-e ja gut da denkt man in dem moment ja nicht dran ;) Die Frage wäre aber auch wie das vor Gericht ausgelegt worden wäre. Waren zwar 2 gg 2 (also Aussage gg Aussage) aber ich und mein Kumpel waren auch eher froh das wir die Strafe von 35 € nicht bezahlen mussten.

2010-06-24T13:28:48Z

@Sus das war mir in dem Moment total egal und was das erwischen angeht: die Assis haben sich "getarnt" mit deutschen Fan Schals etc. Die wollten einfach nur Kohle abziehen, weil die Staatskassen wieder Geld brauchen, ansonsten hätten die uns ja direkt dabei unterbrechen können

2010-06-26T06:03:13Z

@RHR da hast du wohl deinen eigenen Link falsch gelesen. Ich kann da nichts lesen dass das ORDNUNGSAMT und ihre Beamte einen durchsuchen dürfen. Es ist da soweit ich gesehen habe nur die Rede von Polizisten bzw. der Staatsanwaltschaft.

Anonym2010-06-25T06:55:42Z

Beste Antwort

Auch hier kommt es auf die Details an. In Hessen beispielsweise heißt es in § 18 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG):

"(4) Die Polizeibehörden können die Person festhalten, sie und die von ihr mitgeführten Sachen nach Gegenständen durchsuchen, die zur Identitätsfeststellung dienen, sowie die Person zur Dienststelle bringen."

Und entgegen der landläufigen Meinung, dass das Ordnungsamt nichts darf heißt es in § 99 HSOG:

(2) Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte haben im Rahmen ihrer Aufgaben die Befugnisse von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten.

Für Hessen würde ich daher sagen, dass die Durchsuchung zur Identitätsfesstellung unzulässig war, da die Hilfspolizeibeamten zwar umfangreiche Befugnisse haben, aber die Befugnis zum Durchsuchen zwecks Identitätsfeststellung nur den Polizeibehörden gestattet ist.

Zum Vergleich heißt es nämlich im § 18 HSOG einen Absatz weiter vorne:

(3) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie können insbesondere die Person anhalten, den Ort der Kontrolle absperren, die Person nach ihren Personalien befragen, verlangen, dass die Person mitgeführte Ausweispapiere aushändigt, und erkennungsdienstliche Maßnahmen anordnen.

Hier werden also neben den Polizeibehörden auch die Gefahrenabwehrbehörden genannt.


Wie gesagt, ist das die Situation in Hessen - das kann in anderen Bundesländern und insbesondere in den Stadtstaaten ganz anders aussehen.

RHR2010-06-25T19:50:27Z

Hallo

ja, die dürfen das

http://de.wikipedia.org/wiki/Identitätsfeststellung_(Recht)#Identit.C3.A4tsfeststellung_im_Strafverfahrens-.2FOrdnungswidrigkeitenverfahrens-_und_Polizeirecht

ja, auch das Ordnungsamt,

ja auch bei Ordnungswidrigkeiten und nicht nur bei Straftaten

Gruß

Ronald

aronphoenix2010-06-25T13:41:24Z

Personalien ja, durchsuchen nein. Das ist sache der Polizei.

Sus2010-06-24T20:21:17Z

Man pickelt einfach nicht in Büsche und wenn doch,dann sollte man sich nicht erwischen lassen.

Ihr könnt froh sein,das kein anderer auf die Idee kam euch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzuzeigen.

Anonym2010-06-24T20:08:25Z

deine Annahme das sie dich nicht durchsuchen dürfen, ist richtig. Das darf nur die Polizei, aber auch nur dann, wenn eine Straftat im Raum steht.

In die Büsche pinkeln und den Ausweis nicht dabei haben, sind keine Straftatbestände, da wird es auch für die Polizei schwierig, eine Durchsuchung zu rechtfertigen.

Des weiteren, haben wir in Deutschland die Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht für diesen. Ergo kann nicht erwartet werden, das man seinen Ausweis immer am Mann trägt.

Zur Personalfeststellung, kann dich die Polizei in Gewahrsam nehmen, nicht zu verwechseln mit einer Festnahme.

Ergo, kann man hier Anzeige wegen Amtsmissbrauch erstatten, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


"TM"

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