Darf das Ordnungsamt das?
Gestern war ich mit nem Kumpel aufm Fanfest zum Fußball gucken
und da wir dringend pinkeln mussten sind wir draußen vorher noch auf die andere Straßenseite gegangen und haben in die Büsche gepinkelt. Ist zwar nicht ok aber naja mussten halt dringend Dann kamen da zwei Typen vom Ordnungsamt und meinten sie haben uns gesehen und wollten unsere Personalien aufnehmen. Hatten aber beide unsere Ausweise nicht mit und das ihnen gesagt. Der Typ meinte dann er glaubt uns nicht und meinte wir wollten uns wohl der Personalienaufnahme entziehen. Und dann fasst er mir einfach in die Gesäßtaschen und schaut nach ob ich das was drin hab wie n Ausweis. Da wir nix dabei hatten hat er uns dann nur verwarnt und wir durften gehen. Aber mal vom Ding her: Was fällt ihm ein mich zu durchsuchen? Das darf doch nur die Polizei oder nicht? Und auch nur wg Drogen oder Waffen oder so Bzw hätte er mich erstmal fragen müssen. Türsteher oder Sicherheitsleute dürfen einen doch auch nur duchsuchen wenn man einwilligt. Man kann am Eingang ja auch sagen ne das will ich nicht und geht dann halt wieder.
@ Wall-e ja gut da denkt man in dem moment ja nicht dran ;) Die Frage wäre aber auch wie das vor Gericht ausgelegt worden wäre. Waren zwar 2 gg 2 (also Aussage gg Aussage) aber ich und mein Kumpel waren auch eher froh das wir die Strafe von 35 € nicht bezahlen mussten.
@Sus das war mir in dem Moment total egal und was das erwischen angeht: die Assis haben sich "getarnt" mit deutschen Fan Schals etc. Die wollten einfach nur Kohle abziehen, weil die Staatskassen wieder Geld brauchen, ansonsten hätten die uns ja direkt dabei unterbrechen können
@RHR da hast du wohl deinen eigenen Link falsch gelesen. Ich kann da nichts lesen dass das ORDNUNGSAMT und ihre Beamte einen durchsuchen dürfen. Es ist da soweit ich gesehen habe nur die Rede von Polizisten bzw. der Staatsanwaltschaft.