Wann darf man eine Immobilie verkaufen?

Zusammen mit meinen beiden Brüdern haben wir eine Wohnung geerbt. Diese möchten nun die Wohnung verkaufen. Ich bin aber dagegen. Kann man die Wohnung ohne meine Zustimmung trotzdem verkaufen?

ichbinich2010-06-23T23:40:11Z

Beste Antwort

Der Verkauf einer Immobilie ist an einen Notariellen Vertrag gebunden. Wenn einer der Parteien den Verkaufsvertrag nicht unterzeichnet ist der Vertrag nicht gültig.

Mein Tip:
Lass die Wohnung schätzen und biete Deinen Brüdern an, sie in Raten auszuzahlen oder nimm zur Auszahlung eine Hypothek auf. Bei den derzeitigen Zinsen ist das sogar recht günstig. Und da Dir bereits ein Drittel des Wertes gehört und somit nur noch zwei Drittel zu finanzieren sind wäre dies sicherlich mit einem Mieterlös zu finanzieren.

pinata2010-06-24T03:08:21Z

Jein, ihr seid eine Erbengemeinschaft. Deine Brüder können die Auflösung dieser Gemeinschaft und dann ihren Anteil verlangen. Dann wird die Wohnung zwangsversteigert. Dies bringt meistens weniger als ein freier Verkauf. Es wäre besser, Du einigst Dich mit Deinen Brüdern und zahlst sie aus oder Du stimmst einem freien Verkauf zu.

.**.2010-06-24T01:16:14Z

Nein, komplett verkaufen können sie sie nicht ohne Deine Zustimmung. Sie können aber ihren jeweiligen eigenen Anteil verkaufen. Falls sie dafür einen Käufer finden, müßtest Du Dich mit jemand Fremdem herumschlagen. Wenn Du die Anteile nicht selber kaufen kannst oder willst, finde ich es ziemlich egoistisch, dass Du Deine Brüder damit blockierst. Eine Wohnung, für deren Belange man sich mich mit zwei Geschwistern absprechen und einigen muß, hängt einem doch wie ein Klotz am Bein. Da wäre ein Drittel Anteil in bar doch weitaus günstiger, weil man diesen als Grundstock für etwas eigenes verwenden könnte.

Anonym2010-06-24T00:09:15Z

Weder die haben das Recht die Wohnung zu verkaufen noch hast du das Recht den Verkauf zu verhindern. Da ist klar sich einigen angesagt. Wenn du wirklich die Wohnung behalten willst sollte man dir diese Wohnung überschreiben das du der alleinige Eigentümer bist und du halt deine Brüder auszahlst. Wenn du aber deine Brüder nicht auszahlen kannst wird dieses sich einigen schnell gehen.

?2010-06-23T23:45:59Z

Nein, das geht nicht....

Erbengemeinschaft, kann ganz schön teuer werden, wenn man ein Objekt veräußern möchte.
Die einzigen, die sich sich darüber freuen werden, sind Anwälte und Gerichte.
Erst einmal wenn möglich, die Wohnung vermieten , wenn dann ein lukratives Angebot kommt, dann verkaufen.
Kann man sich dann nicht gütig einigen, führt es unweigerlich zu einer Zwangsversteigerung. Da hat keiner was davon.
Ich spreche aus Erfahrung und da ging es nicht um eine Wohnung, sondern um ein Haus...und ich kann nur hoffen, das Ihr Euch gütig einigen werdet.

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