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Ulrike fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wann darf man eine Immobilie verkaufen?

Zusammen mit meinen beiden Brüdern haben wir eine Wohnung geerbt. Diese möchten nun die Wohnung verkaufen. Ich bin aber dagegen. Kann man die Wohnung ohne meine Zustimmung trotzdem verkaufen?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Verkauf einer Immobilie ist an einen Notariellen Vertrag gebunden. Wenn einer der Parteien den Verkaufsvertrag nicht unterzeichnet ist der Vertrag nicht gültig.

    Mein Tip:

    Lass die Wohnung schätzen und biete Deinen Brüdern an, sie in Raten auszuzahlen oder nimm zur Auszahlung eine Hypothek auf. Bei den derzeitigen Zinsen ist das sogar recht günstig. Und da Dir bereits ein Drittel des Wertes gehört und somit nur noch zwei Drittel zu finanzieren sind wäre dies sicherlich mit einem Mieterlös zu finanzieren.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ...nein! Das geht nicht! Aber du kannst eine Einigung suchen.. sonst könnte sein das sie abverlangen das du sie auszahlst auf einen gewisse Termin, wenn du d Wohnung behalten möchtest!

    Sie haben das Recht für ihre Anteil Geld sehen zu wollen...!

    Wenn die 2 Anteile nach d Schätzwert durch Sachverständiger nicht bezahlt werden, bist verpflichtet zu d Verkauf! Also selbst auszahlen.. oder einstimmen.. mehr Möglichkeit besteht nicht...

    Versuche bitte nicht aus d ganze eine zu komplizierte Sache zu machen, da sicher möchtest nicht die beide Brüder auch verlieren... bzw. das ein Bruch zwischen Euch kommt...!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das geht nicht....

    Erbengemeinschaft, kann ganz schön teuer werden, wenn man ein Objekt veräußern möchte.

    Die einzigen, die sich sich darüber freuen werden, sind Anwälte und Gerichte.

    Erst einmal wenn möglich, die Wohnung vermieten , wenn dann ein lukratives Angebot kommt, dann verkaufen.

    Kann man sich dann nicht gütig einigen, führt es unweigerlich zu einer Zwangsversteigerung. Da hat keiner was davon.

    Ich spreche aus Erfahrung und da ging es nicht um eine Wohnung, sondern um ein Haus...und ich kann nur hoffen, das Ihr Euch gütig einigen werdet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie können es gerichtlich erzwingen. Du hast jedoch die Möglichkeit, sie auszuzahlen. Drauf beharren, daß nicht verkauft wird und alles blockieren kannst du auf Dauer nicht. Es werden nicht unerhebliche Kosten auf dich zukommen, wenn du die Sache verzögerst.

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  • pinata
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Jein, ihr seid eine Erbengemeinschaft. Deine Brüder können die Auflösung dieser Gemeinschaft und dann ihren Anteil verlangen. Dann wird die Wohnung zwangsversteigert. Dies bringt meistens weniger als ein freier Verkauf. Es wäre besser, Du einigst Dich mit Deinen Brüdern und zahlst sie aus oder Du stimmst einem freien Verkauf zu.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, komplett verkaufen können sie sie nicht ohne Deine Zustimmung. Sie können aber ihren jeweiligen eigenen Anteil verkaufen. Falls sie dafür einen Käufer finden, müßtest Du Dich mit jemand Fremdem herumschlagen. Wenn Du die Anteile nicht selber kaufen kannst oder willst, finde ich es ziemlich egoistisch, dass Du Deine Brüder damit blockierst. Eine Wohnung, für deren Belange man sich mich mit zwei Geschwistern absprechen und einigen muß, hängt einem doch wie ein Klotz am Bein. Da wäre ein Drittel Anteil in bar doch weitaus günstiger, weil man diesen als Grundstock für etwas eigenes verwenden könnte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ohne Deine Zustimmung geht nichts. Du bist ja Miteigentümer. Da aber eine Lösung gewollt ist, kannst Du die zwei Drittel der Brüdern kaufen. Kommt Ihr zu keiner Einigung nützt es Euch noch weniger, da eine Streitigkeit vor Gericht viel Geld kostet und am Ende eine Zwangsversteigerung gegen Deinen Willen anstehen kann. Da es ums Geld geht solltet Ihr Euch zuerst schriftlich auf das Ergebnis eines gemeinsam benannten Wertgutachter verständigen. Dieser Wert wäre dann die Grundlage für die Anteile an der Immobilie und Gegenstand der Auszahlung an Deine Brüder.

    Nur behalten wollen, wie Du schreibst, funktioniert also nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Weder die haben das Recht die Wohnung zu verkaufen noch hast du das Recht den Verkauf zu verhindern. Da ist klar sich einigen angesagt. Wenn du wirklich die Wohnung behalten willst sollte man dir diese Wohnung überschreiben das du der alleinige Eigentümer bist und du halt deine Brüder auszahlst. Wenn du aber deine Brüder nicht auszahlen kannst wird dieses sich einigen schnell gehen.

  • ***
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne deine Zustimmung geht nichts, aber wenn du die Wohnung behalten willst must du deine Brüder auszahlen und zwar jedem ei drittel vom wert der Wohnung, wen du das Geld hast, sonst stimme dem Verkauf zu, dann sparst du die eine Menge Ärger.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Aber Ihr müsst zusammen eine Lösung finden. Warum möchtest Du nicht, dass die Wohnung verkauft wird? Vielleicht kannst Du Deine Brüder ausbezaheln, dann würde die Wohnung ganz alleine Dir gehören. Dann wäre das Problem aus der Welt.

    Ich habe Wohnungen gesehen, die jahrelang leer standen, weil sich die Erben nicht einigen können. Davon hat keiner etwas! Eine unbewohnte Wohnung vergammelt. Also gehe in Dich und überlege, ob Du wirklich rationale Gründe hast, einen Verkauf abzulehnen.

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