Sollte man Merkel & Co wegen Meineid anzeigen (wenn´s denn möglich wäre)?

Unsere Politiker haben einen Amtseid geleistet, der lautet:
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

So weit der Text. Doch wie ist die Realität! Steuergelder werden nach dem Gießkannenprinzip auf dem ganzen Globus verballert, während hier langsam aber sicher alles den Bach runter geht, unsere Soldaten werden in Afghanistan verheizt, Korruption und Absahnen wohin man auch sieht usw. usw. Die Liste läßt sich bis zur Bewusstlosigkeit fortsetzen, und das alles soll mit dem "Amtseid" konform sein??? Vielleicht in einer Bananenrepublik. Offensichtlich hat diese Brut sich vorgenommen, uns zu einer solchen zu machen. Und um sich selbst zu schützen haben sich diese Parasiten in ihr so heiliges Grundgesetz eine Klausel eingebaut, die sie hinreichend vor Strafverfolgung schützt. Ich wette meinen A..... darauf, dass die im Falle einer Anzeige GANZ GENAU auf die Einhaltung des Grundgesetzes achten würden. Dann wäre das Gesetz mal zu was nützlich....

Pappa Schlumpf2010-05-16T12:18:39Z

Beste Antwort

Wie hat unsere Kanzlerin gesagt: Deutschland hat über seine Verhältnisse gelebt!
Die Frage stellt sich nun, wer hat den nun über seine Verhältnisse gelebt. Der Bürger, der Rentner,
die Arbeitslosen, unsere Kinder oder die Jugendlichen. Keiner dieser Gruppen hat über die Stränge geschlagen, im Gegenteil, sie mussten alle Abstriche hinnehmen und auf vieles Verzichten. Die einzige
Gruppe die das Geld (Steuergelder) mit offenen Armen ausgab, waren unsere Politiker. Sie genießen die Steuerverschwendung, wie einen Orgasmus, siehe die Bankenaffäre etwa 100 Milliarden Euro an Steuergelder den Pleitebankern in den offenen Rachen geworfen, diese Milliarden sind futsch. Nun das Spektakel mit Griechenland. Es ist richtig Griechenland vor dem finanziellen Untergang zu schützen, aber mit 725 Milliarden, ist übertrieben. Hätten die EU Wirrköpfe in Brüssel ihre "Hausaufgaben" gemacht, wäre es nicht zu diesem Desaster gekommen. Nun sollen wir, das Volk, wieder mal mehr Steuern zahlen, damit diese Nieten in Berlin wieder was zum Verschwenden haben. Es wäre an der Zeit, das diese C-Politker ihren Hut nehmen und gehen würden. Wäre kein Verlust für das deutsche Volk.

hajokl2010-05-18T11:46:12Z

Dieser Amtseid wird doch nur als Floskel bei der Vereidigung von den zu Vereidigten wahrgenommen.In Wirklichkeit denken die doch LMA ich hab's geschafft.
Das zu deinen ersten Absatz. Dem zweiten stimme ich voll zu.


Gruß hajokl .

Gotland2010-05-18T00:15:06Z

Ach nur wegen Meineid ?.............,
also ich bin der Meinung das sich die Staatsanwaltschaft auch für Verschleppte Insolzvenz sehr interessieren würde,bei dem Ottonormaldoofbürger tut sie es ja auch und davon mal abgesehen, wenn man Pleite ist und dieses ja z.T. auch öffentlich bekannt gibt...,dann darf ich laut Gesetz auch keine Bürgschaften machen !!!.
Ferner handelt es sich bei dem Krieg in Afghanistan um einen Angriffskrieg welchen die NATO lt. ihrer Präambel garnicht machen darf und m.E.,macht sich jeder schuldig und strafbar der dafür seine Unterschrift gibt.
Aber nun regt euch mal alle hier bei Yahoo-Clever wieder ab.......,wenn ein Ministerpräsident wie Herr Jürgen Rüttgers im Jahre 2009,sog.Volksverhetzung betreibt und damit ungeschoren davonkommt,dann wollen dir doch mal nicht so knickrig sein in Puncto Amtseid.... .
Nun könnte man ja noch gemeiner werden und nur mal an Obdachlosen denken welche Jahr für Jahr hier in DE im Winter erfrieren , da eigentlich jedem Bürger eine Notunterkunft in DE gestellt werden muß !!!,allein schon das sowas in diesem Land passiert ist für mich schon Untätigkeit im Amt .

Wenn man dann noch unser GG sich durchliest und zum Thema Hochverrat kommt..............,also wenn sich sowas der Ottonormaldoofbürger erlauben würde.............,huihui...,da geht es dann aber ganz schnell ab ins Hotel 4-Eck welches von dem Reiseveranstalter Justiz gesponsert wird.
Der liebe Fragesteller nimmt in seiner Frage solch doofes Wort hinein,nämlich Strafverfolgung.........,also wenn man politisch aktiv ist d.h.,auf Landes bzw.,Bundesebene dann erlangt man eine Immunität und diese erlaubt es einem fast alles zu machen was ein Ottonormaldoofbürger nicht machen darf.Naja o.k.,wenn man mal etwas zu sehr über die Stränge geschlagen hat................,dann wird man ja bestraft indem einem Nahe gelegt wird sein Amt niederzulegen und,keine Angst,ne Pension gibt es trozdem nach einem politischen Amt und wenn man so mit durchschnittl. 6000€ im Monat nicht auskommt,dann kann man ja aufstocken....,nee !!,nicht bei der ARGE da die ja doof ist und einem noch Arbeit auf`s Auge drücken könnte,nein,dann bewirbt man sich halt bei paar Banken oder Großkonzerne und geht dort in den Vorstand.Und das ist doch ja wohl gerecht oder nicht ?!,das machen ja andere auch welche nicht mit ihren monatl.Einkommen auskommen.......,und lieber Fragesteller,bevor du hier Tante Merkel solche Gemeinheiten unterstellst....,,vor paar Tagen hat sie dem Volke rührend gesagt das wir einfach zu gut glebt haben in all den Jahren !!!,da ist sie doch ihrer Amtspflicht nachgekommen oder ??!!......,und das hat sie nur gemacht das der Ottonormaldoofbürger endlich mal ein paar Sparmaßnahmen macht und nicht andauernd das Geld mit vollen Händen ausscheddert.......,also hat sie doch diese Land und das Volk doch geschützt....,oder nicht?oder doch?.....
wie war die Frage nochmal ??.................

RoterStern2010-05-17T10:20:38Z

Naja das verblödete Volk ist selbst schuld. Ihr habt sie gewählt, das war doch klar, solch Nummern hat die CDU schon seit jeher gebracht. Merkel allein ist nicht schuld, die ganze CDU sollte man verurteilen. Leute Leute...

kaelon2010-05-17T07:02:03Z

Tatbestandsmerkmale des Hochverrats

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

– § 81 StGB

Für die Gefährdung des Bestandes der Bundesländer in ihrer territorialen Integrität und verfassungsmäßigen Ordnung ist dagegen § 82 StGB einschlägig:

„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
– § 82 StGB
Der Verfassungshochverrat bezeichnet sämtliche Änderungen und Beseitigungen des Wesensgehaltes der Verfassung wie die freiheitliche Demokratie, den Rechtsstaat und die Grundrechte.
Tatmittel sind die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung.
Der Hochverrat ist kein Sonderdelikt, das nur von Deutschen begangen werden kann. Auch Ausländer können Hochverrat begehen, der aber auf Grund von Völkerrecht gerechtfertigt sein kann.
Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, ein gewisser Gefährlichkeitsgrad soll jedoch nach der Rechtsprechung notwendig sein.

Das dürfte wohl kaum zutreffen auch wenn das manche hier gerne behaupten ......

Meineid:
Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege.
Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen.)
Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Vereidigung von Zeugen nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme, und steht im Ermessen des Gerichts (§ 59StPO, § 391ZPO).

Wenn du also beweisen kannst das sie damals den Eid abgelegt haben, in der festen Absicht ihn zu brechen dann kannst du sie wegen Meineides drankriegen.
Andererseits wäre es nett wenn du erklären könntest an welcher Stelle Die Kanzlerin das GG und die Bundesdeutschengesetze gebrochen hat. Acgja das GG wurde übrigens nicht von Deutschen Politikern gemacht und wenn du mit der Politik unzufrieden bist, dann wähl was anderes.

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