Italienisches Gesetz in Deutschland?
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Folgendes: Ein Mann kam mit seiner Frau und den Kindern aus Italien nach Deutschland (waren zu diesem Zeitpunkt schon mach italienischem Gesetz verheiratet). Sie haben dann in Deutschland gemeinsam ein Haus gebaut, indem sie wohnten, bis sie sich trennten. Da die Frau total hysterisch ist, sind die Kinder mit ihrem Vater in eine kleine Wohnung (auch in Deutschland) gezogen. Nun habe ich gehört, dass das italienische Gesetz besagt, dass der Mann nicht nur für seine Wohnung, sondern auch für das Haus indem die Frau wohnt, da die Frau immer im Haus wohnen bleiben darf. Die Familie hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht. Kann das sein? Ich versteh das nicht. Gibt es da nicht eine Möglichkeit den Mann zu entlasten?
Bitte nur Antworten, die mir weiterhelfen. Vielen lieben Dank!