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Italienisches Gesetz in Deutschland?
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Folgendes: Ein Mann kam mit seiner Frau und den Kindern aus Italien nach Deutschland (waren zu diesem Zeitpunkt schon mach italienischem Gesetz verheiratet). Sie haben dann in Deutschland gemeinsam ein Haus gebaut, indem sie wohnten, bis sie sich trennten. Da die Frau total hysterisch ist, sind die Kinder mit ihrem Vater in eine kleine Wohnung (auch in Deutschland) gezogen. Nun habe ich gehört, dass das italienische Gesetz besagt, dass der Mann nicht nur für seine Wohnung, sondern auch für das Haus indem die Frau wohnt, da die Frau immer im Haus wohnen bleiben darf. Die Familie hat die deutsche Staatsbürgerschaft nicht. Kann das sein? Ich versteh das nicht. Gibt es da nicht eine Möglichkeit den Mann zu entlasten?
Bitte nur Antworten, die mir weiterhelfen. Vielen lieben Dank!
4 Antworten
- suppentrulli1977Lv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wir leben hier in Deutschland hier gelten nur unsere Gesetze, Italienische Gesetze haben hier keine Bedeutung
- vor 1 Jahrzehnt
Sie haben in Italien geheiratet und somit gilt auch bei einer Scheidung die in Deutschland durchgeführt wird, das italienische Scheidungsgesetz. Aber es sind normal 3 Jahre, nicht 5. Nachdem sie nachweislich 3 Jahre getrennt gelebt haben, werden sie geschieden.
Wenn die Kinder bei der Mutter leben würden, dann wäre es normal das er zahlen muss.
Nur hast du vergessen zu schreiben ob die Frau arbeitet.
Wenn sie arbeitslos ist, dann muss er schon auch für sie einen Unterhalt zahlen (auch wenn die Kinder bei ihm leben), nur solange bis sie Arbeit findet und auch nicht soviel wie wenn die Kinder bei ihr wären. lg
@piper es sind 3 Jahre, ich habe gerade die gleiche Situation, deswegen weià ich es, lg
Quelle(n): eigene Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Die Leute haben nach dem italienischen Gesetz geheiratet und das ist für eine evtl. Scheidung relevant. Da müssen die Zwei 5 jahre getrennt leben bevor die geschieden werden können. Italiener können auch in Deutschland nach italienischen Recht heiraten. Hat meine Schwägerin getan !!!
Was den Unterhalt angeht, kann man sich gut auf dem italienischen Konsulat erkundigen. Und ein Anwalt kann hier auch nicht schaden.
@binbu, kann sein, dass sich die Gesetze geändert haben, aber als meine Schwägerin nach ital. Recht in Deutschland geheiratet hat und sich dann scheiden lassen wollte, mussten sie 5 J. auf die Scheidung warten.
Quelle(n): Eigene Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Dann musst Du zu den Spagettis ziehen, das Gesetz gibt es hier nicht!