Was soll ich tun, Arge stellt sich quer?

Hallo! ich bin alleinerziehende Mutter und habe zwei Arbeitsstellen, einmal täglich von Mo-Fr vormittags und Samstags einen Nebenjob, kam immer gut finanziell klar, doch leider hat mir mein Chef vom Hauptjob meine Stunden gekürzt und mir fehlen 310 Euro NETTO!!!!!!!! monatlich.
Bin nätürlich schon auf neuer Jobsuche aber damit kann ich mir jetzt auch kein brot von kaufen.

Bei der Arge habe ich dieses angegeben doch sie bewilligen mir bis jetzt keinen cent, muss von 690 Euro monatlich leben und habe zur zeit keinen cent mehr!!!!

?2010-04-11T00:39:01Z

Beste Antwort

Soll das nun heißen, dass dein Leistungsanspruch noch nicht bewilligt wurde oder dass er abgelehnt worden ist?

Sind in den 690,00 € auch die Unterhaltsleistungen und das Kindergeld beinhaltet oder bekommst du das noch dazu?

Sind die 690,00 € der Betrag der dir zum Leben bleibt oder gehen davon noch Miete und Nebenkosten ab?

So wie oben gefragt, kann man leider nicht so genau antworten.

Solltest du mit zwei Kindern von insgesamt 690,00 € leben müssen und geht davon auch noch die Miete ab, dann hast du auf jeden Fall einen Anspruch und solltest dich auf keinen Fall "abwimmeln" lassen. Du hast dann Anspruch auf Sicherung deines Lebensunterhaltes und bis zur Bewilligung Anspruch auf vorläufige Unterstützung.

DR Eisendraht2010-04-13T04:29:24Z

Bei 690 Euro besteht wohl wirklich keine Bedürftigkeit. Immerhin fehlt in Deiner Berechnung noch das Unterhaltsgeld und das Wohngeld.

Conny N2010-04-07T00:34:09Z

Hier:
http://www.sozialhilfe24.de
ist ein hartzIV-Rechner. Gib alle Parameter ein und du erfährst sofort, ob du Anspruch auf Unterstüzung hättest.

Mit welcher Begründung wurde denn abgelehnt? Ist deine Unterkunft zu groß/ zu teuer? Hast du Vermögen, auf das du zurückgreifen kannst? Eine Begründung muss der Ablehnung ja beigelegen haben. Und die ist natürlich relevant, wenn man dir helfen möchte...

MATZMAN2010-04-06T12:43:26Z

@ Streuni
Auch bei uns in Berlin bekommt man beim Amtsgericht einen Gutschein nach dem bundesweit geltenden Beratungshilfegesetz. Den trägst Du dann zu Deinem Anwalt, Du musst aber arm & bedürftig sein, und ein berechtigtes Anliegen mit Aussicht auf Erfolg vortragen.

http://www.rechtsanwalt-sieke.de/beratungsh.htm

Oder auch :

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe.html

My humble view2010-04-06T12:11:19Z

Das ist ungerecht aber ARGE tut nur sein Pflicht und kann nichts dafür.SCHEIß Gesetzte sind schuld.Also sich doch von einem Fach- Anwalt beraten zu lassen,wäre okay.

Weitere Antworten anzeigen (4)