snake1405
Beste Antwort
Das kommt auf das "Ausland" an und ist im Einzelfall zu prüfen.
Kindergeld wird grundsätzlich nur für solche Kinder gezahlt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, der dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist. Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen wird auch für Kinder, die in der Schweiz, in der Türkei, im ehemaligen Jugoslawien, in Marokko oder in Tunesien leben, Kindergeld in der im Abkommen jeweils festgelegten Höhe gezahlt.
Genaueres ist diesem Merkblatt hier zu entnehmen.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C7679708_L20.pdf
Es gibt aber z.B. kein Kindergeld, wenn das Kind einen freiwilligen Dienst im Ausland verrichtet.
http://www.gedix.de/kindergeld-freiwilligen-dienst-ausland-395/
@Gisela: Doppelte Staatsbürgerschaft ist innerhalb der EU möglich: http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/
Anonym
Es haben sogar Kinder, die nicht in Deutschland leben und auch keinen deutschen Pass haben, Anrecht auf Kindergeld hier bei uns. Da genügt es, dass ein Elternteil sich hier aufhält und die Geburtsurkunde vorlegt.
Was für ein Schlaraffenland...
Erdnusslöckchen
man hat auch als deutsches kind im ausland (ausserhalb der eu ) kein recht auf kindergeld
warum denn auch ? man zahlt ja schliesslich auch seine steuern ausserhalb des landes.
.**.
Ja, wenn die Eltern in Deutschland leben.
?
nein wenn das kind nicht hie lebt nein ,weil kindergeld nicht überall üblich ist,