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haben deutsche Kinder recht die im ausland leben auf deutsches kindergeld?

mein kind ist im ausland EU geboren hat deutschen pass lebt aber im ausland EU

danke für inform.

und wenn wo muss ich das beantragen

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kindergeld für im Ausland wohnende Deutsche

    Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nur dann erhalten, wenn er unter anderem

    in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder

    als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder

    eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausübt oder

    Rente nach deutschen Vorschriften bezieht.

    Zudem müssen die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. (Für in anderen Ländern lebende Kinder von Berechtigten können die steuerlichen Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden.)

    Hat jedoch der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (weil er z.B. in Deutschland wohnt) und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor. Das heißt, der Elternteil mit Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält hier kein Kindergeld.

    http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwo...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, sie haben keinen Anspruch und das ist gut so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein dann bekommst du kein Kindergeld.Nur das was dieser Staat bezahlt wo du drin wohnst.

    Es gibt immerhin da für bestimmte Vorschriften wenn du z B. eine Arbeit machst welche nach den Vorschriften der Bundes Arbeits Agentur im Ausland arbeitest, dann ja.

    Diplomatischer Dienst und der gleichen.

    Quelle(n): Wissen.
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