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haben deutsche Kinder recht die im ausland leben auf deutsches kindergeld?
mein kind ist im ausland EU geboren hat deutschen pass lebt aber im ausland EU
danke für inform.
und wenn wo muss ich das beantragen
3 Antworten
- leinadbhvLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kindergeld für im Ausland wohnende Deutsche
Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) nur dann erhalten, wenn er unter anderem
in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder
als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder
eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausübt oder
Rente nach deutschen Vorschriften bezieht.
Zudem müssen die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. (Für in anderen Ländern lebende Kinder von Berechtigten können die steuerlichen Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden.)
Hat jedoch der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (weil er z.B. in Deutschland wohnt) und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor. Das heißt, der Elternteil mit Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält hier kein Kindergeld.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, sie haben keinen Anspruch und das ist gut so.
- Robert SLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein dann bekommst du kein Kindergeld.Nur das was dieser Staat bezahlt wo du drin wohnst.
Es gibt immerhin da für bestimmte Vorschriften wenn du z B. eine Arbeit machst welche nach den Vorschriften der Bundes Arbeits Agentur im Ausland arbeitest, dann ja.
Diplomatischer Dienst und der gleichen.
Quelle(n): Wissen.