Unser Vermieter hat mit einer Heizungsfirma einen Wartungsvertrag Mündlich gemacht Diese Firma kamm aber letztes Jahr nicht zu uns , obwohl wir ihm hinter her telefoniert haben jetzt war unsere heizung defekt und die Firma kamm da stellte sich raus , das er keine ahnung von der heizung hatte hat aber zwei Stunden auf der Rechnung , ersatzteile bestellt die alle noch ok waren So das diese Firma eine andere Firma beauftragten unsere heizung fertig zu machen , die nächste firma sagte uns die ersatzteile wären nicht nötig gewessen die rechnung sollten wir nicht Zahlen zum schuß kamm unser vermieter und wollte jetzt die ganze Rechnung von uns haben knapp 500,00€ das ist doch nicht ok oder ????
Gotland2010-03-12T19:54:35Z
Beste Antwort
Hallo lieber Fragesteller, ich mache es kurz und knapp: Fachanwalt für MIETRECHT nehmen !!!!!, irgendwo hört sich das ganze m.E sehr strafrechtsrelevant an und wenn dein Vermieter solche "Firma" beauftragt hat für eure Heizung.......,sorry aber,m.E muß die Firma Fliegentod heißen,sowas kann und ist zu 100% nicht kompetent gar seriös!!!!! Abgesehen davon,handelt es sich um eine Reparatur eines Gegenstandes welches dem Vermieter gehört und ist somit Sache des Vermieters und nicht eure!!!!, und das die Rechnung nun astronomische 500 Euro hoch ist,kann euch am Ars.h vorbei gehen. Würde an eurer Stelle ab zum Fachanwalt und fertig,dieser legt Widerspruch zu der Rechnung ein und vertritt euch,d.h.,jeder weitere Schriftverkehr zwischen euch und eurem Vermieter läuft über`n Anwalt (schont jede Menge Nerven). Viele Grüsse aus Heiligenhafen
Reparaturen an Heizungen gehen zu Lasten des Vermieters. Nur wenn Ihr nicht Nachweisen könnt das Ihr die Wartung gefordert habt und die Heizung wegen eines Wartungsfehlers kaputt ging kann der Vermieter die Kosten von Euch verlangen
Wartung und Reparatur der Heizungsanlage sind im Allgemeinen Sache des Vermieters. Kosten für Heizungswartung kann er euch auferlegen. Aber dies sollte dann im Mietvertrag stehen, denn da muss aufgeführt werden - einzeln - was man als Mieter alles an Nebenkosten zu zahlen hat. Wie das im eurem Vertrag steht, ist nicht bekannt.
Derjenige, der die Reparatur in Auftrag gegeben hat, zahlt auch, weil er den Vertrag mit dem Handwerker abgeschlossen hat. Wenn der Vermieter den Auftrag einer Firma erteilt hat, die nicht ordentlich gearbetet hat, dann ist es nicht so ohne weiteres möglich "eigenmächtig" - ohne Rücksprache mit dem Vermieter - eine andere Firma zu beauftragen. Mir ist eines nicht so recht klar: die von euch beauftragte Firma sagte zwar ihr solltet die Rechnung nicht zahlen, aber wart ihr denn überhaupt der Vertragspartner der Firma, die nicht so gearbeitet hat, wie nach euerem Eindruck hätte sein sollen? Es gibt einige "Unklarheiten". Am Besten beim Mieterschutzbund nachfagen.
Wenn es nicht im Mietvertrag festgehalten ist das ihr die Instandsetzungskosten für z.B Heizung tragen müÃt braucht ihr da garnichts zu zahlen. Im Grunde ist der Vermieter für Heizung und Co. zuständig er trägt somit bei ausfall auch die Kosten für die reperatur. Keine Heizung bedeutet Möglichkeit auf Mietminderung.